Der Einstieg in die Aufwertung der sozialen Berufe ist damit geglückt. In Zukunft wird kein Schulgeld mehr von den Auszubildenden verlangt, und die Auszubildenden haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Da in den pflegerischen Berufen vorrangig Frauen arbeiten, werden sie von diesen Reformen besonders profitieren.

Zum Inhalt:

  • Die drei Ausbildungsgänge der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zu einer einheitlichen Berufsausbildung, der generalistischen Pflegeausbildung, zusammengeführt.
  • Der Zugang zur Ausbildung orientiert sich – wie bereits heute – an der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und ist nach einer zehnjährigen abgeschlossenen Schulbildung möglich.
  • Alle Auszubildenden durchlaufen die ersten beiden Jahre als generalistische Pflegeausbildung.
  • Die Krankenpflegeausbildung erfolgt künftig über die komplette Ausbildungszeit nach dem generalistischen Modell.

Im Rahmen der generalistischen Ausbildung ist eine Schwerpunktsetzung auf einen der drei Fachbereiche (Altenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflege) vorgesehen. Grundsätzlich befähigt der generalistische Abschluss die Auszubildenden, in allen drei Bereichen tätig zu sein.

Aufgrund von massivem Widerstand aus der Unionsfraktion gegen diese Reform haben sich die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren darauf geeinigt, dass die Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege nach zwei Jahren die Wahlmöglichkeit erhalten, entweder die generalistische Ausbildung fortzusetzen oder das dritte Lehrjahr nach dem alten Ausbildungsmodell - ausschließlich in Alten- oder Kinderkrankenpflege - zu absolvieren.

Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll die Bundesregierung auswerten, für welches Ausbildungsmodell sich die wahlberechtigten Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr entschieden haben und den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Evaluation informieren. Wenn mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss gewählt haben, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen. Über die Abschaffung oder Beibehaltung soll dann der Deutsche Bundestag entscheiden.

  • In Ergänzung zur generalistischen beruflichen Pflegeausbildung wird als weiterer Qualifizierungsweg ein Pflegestudium eingeführt.
  • Die Finanzierung der Ausbildung erfolgt künftig unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.
  • Das Gesetz tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Die Vorteile:

  • Der Einstieg in die Generalistik ist geschafft!
  • Pflegeschulen sind künftig kostenfrei. Das teilweise noch erhobene Schulgeld wird abgeschafft.
  • Außerdem wird mit der Reform eine angemessene Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden gesichert.
  • Es werden vielfältigere und flexiblere Einsatz- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Pflegekräfte ermöglicht.
  • Außerdem werden durch die Einführung des Pflegestudiums Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen und die Durchlässigkeit des Pflegeberufs verbessert.
  • Mit der Wahlfreiheit hinsichtlich des dritten Ausbildungsjahres für Auszubildende der Kinderkranken- und Altenpflege wird sich mittelfristig das bessere Modell am Arbeitsmarkt durchsetzen.
  • Die Reform wird dazu beitragen, dass sich die Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege in Zukunft verringern und die Löhne in der Altenpflege steigen. Denn durch die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen der generalistischen Pflegeausbildung steigt der Druck auf die Träger der Altenpflege, ihren Beschäftigten endlich höhere Löhne zu zahlen.

Das verabschiedete Pflegeberufereformgesetz ist ein guter Kompromiss. Auch wenn die SPD-Fraktion nicht alle ihre Vorstellungen durchsetzen konnte, sind die SPD-Abgeordneten mit dem Ergebnis zufrieden: Denn der Einstieg in die Generalistik ist geschafft!