So heißt es im Antrag: „Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Willen und seine Entschlossenheit, seinen Beitrag zu leisten zu einer rückhaltlosen und umfassenden Aufklärung der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“, der ihr zur Last gelegten Straftaten sowie ihres Umfelds und aller Unterstützer, die es den Mitgliedern der Terrorgruppe 13 Jahre lang ermöglicht haben, sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Vieles ist dazu bereits geleistet worden. Abgeschlossen ist die notwendige Aufklärung noch nicht.“
Der neue Ausschuss mit dem Namen „Terrorgruppe NSU II“ ist der dritte Untersuchungsausschuss in dieser Legislaturperiode und der zweite des Bundestages zu diesem Komplex. Der Geschäftsordnungsausschuss hatte zuvor eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6601).
Der neue Ausschuss startet mit vielen Fragen. „Noch hat sich nicht so viel geändert, der Ruck war noch nicht ausreichend, wir brauchen weitere Reformen.“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl.
So will der U-Ausschuss sich mit der Frage beschäftigen, ob der NSU tatsächlich eine isolierte Zelle mit nur drei Mitgliedern war oder ob er sich auf ein rechtsterroristisches Netzwerk stützen konnte. Auch das mögliche Versagen von Sicherheits- und Ermittlungsbehörden soll erneut geprüft werden: Der NSU hatte jahrelang seine Mordserie fortsetzen können, ohne dass die Behörden einen Zusammenhang erkannten.
Besonderes Augenmerk will der Ausschuss auf die Rolle so genannter V-Leute richten, also auf Informanten der Sicherheitsbehörden in extremistischen Milieus. Es gibt Zweifel daran, dass die Behörden von V-Leuten keinerlei Hinweise auf den NSU bekommen haben. Der neue Ausschuss will zudem Informationen nachgehen, die in einigen auf Ebene der Landesparlamente eingesetzten Untersuchungsausschüsse aufgetaucht sind.
Der neue Untersuchungsausschuss, dessen Vorsitz der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger übernehmen soll, soll des Weiteren Ungereimtheiten bei einigen der zehn dem NSU zur Last gelegten Mordfälle klären. Nach Bekanntwerden der Mordserie waren zahlreiche Ermittlungspannen der Behörden bekannt geworden. Mit ihnen hatte sich in der vorangegangenen Legislaturperiode der erste NSU-Ausschuss befasst.