Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass das Bundeskriminalamt den Bundestag und die Öffentlichkeit künftig alle drei Jahre über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei informieren müssen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sollen mindestens alle zwei Jahre Datenschutzkontrollen durchführen. Neben dem Antiterrordateigesetz soll auch das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz entsprechend geändert werden.
Die sogenannte Antiterrordatei ist eine gemeinsame Datenbank der deutschen Sicherheitsbehörden. Gespeichert werden Daten von Personen, die im Verdacht stehen, Terroranschläge zu planen oder Terroristen zu unterstützen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Antiterrordatei in ihren Grundstrukturen verfassungsgemäß ist, aber in Einzelpunkten den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Diese Anforderungen werden mit dem Gesetz nun berücksichtigt.