Die Bundesregierung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend vor bestimmten Kostenfallen im Internet. Über Anzeigen auf Suchmaschinen locken unseriöse Unternehmen Internetnutzerinnen und -nutzer auf ihre Seiten. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen dort nicht damit, für Dienste oder Software zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt. In gutem Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse für eine vermeintliche Kunden-Registrierung an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen.
Bundesministerin Aigner kündigte wiederholt Regelungen an, handelt aber nicht. Die Be-schwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern nehmen immer weiter zu, und eine Regelung auf EU-Ebene ist nicht zu erwarten.
Aus diesem Grund hat die Fraktion ihren Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucher-schutzes initiiert. Mit einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches soll eine so genannte „Button-Lösung“ für Vertragsabschlüsse im Internet eingeführt werden. Danach wird ein im Internet geschlossener Vertrag nur dann wirksam, wenn die Verbraucherin oder der Verbrau-cher einen gesonderten, besonders hervorgehobenen Hinweis („Button“) auf den Preis erhält und diesen durch Anklicken bestätigt hat. So wird Kostentransparenz im Internet gewährleistet und unseriösen Anbietern erschwert, Verbraucherinnen und Verbraucher durch unklare oder versteckte Preisangaben in Kostenfallen zu locken.