Ein entsprechendes Eckpunktepapier sieht folgende Regelungen vor:

  • Rüstungsexportbericht: Künftig soll die Regierung der Öffentlichkeit und dem Parlament pro Jahr nicht nur einen, sondern zwei Berichte über Rüstungsexporte vorlegen. Der reguläre Rüstungsexportbericht soll nicht erst zum Ende, sondern bereits zur Mitte des Folgejahres veröffentlicht werden. Zusätzlich soll jeweils im Herbst ein Zwischenbericht über das erste Halbjahr des laufenden Jahres vorgelegt werden.
  • Laufende Unterrichtung: Die Bundesregierung soll den Bundestag künftig unverzüglich über Export-Genehmigungen des Bundessicherheitsrates schriftlich informieren, spätestens zwei Wochen nach dessen Sitzung. Die Informationspflicht gilt auch für Entscheidungen des vorbereitenden Staatssekretärs-Ausschusses. Sie umfasst Informationen über die Art des Exports, die Anzahl der Güter sowie das Empfängerland. Unterrichtet wird formal der für Rüstungsexporte federführende Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, der die Unterrichtung an andere beteiligte Ausschüsse weiterleitet.

Mit den neuen Informationspflichten schaffen wir deutlich mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen. Dies wird auch zu einer deutlich restriktiveren Exportpolitik beitragen.

Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers soll nun ein Antrag der Koalitionsfraktionen verfasst werden, der die Bundesregierung auffordert, die entsprechenden Maßgaben zur Unterrichtung über Rüstungsexportentscheidungen umzusetzen.