Mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur", den das Parlament am Donnerstag in 2. und 3. Lesung abschließend beraten hat, wird es einen Investitionsfonds „Digitale Infrastruktur“ geben (Drs. 19/4720).

Er erhält 2,4 Milliarden Euro als Anschubfinanzierung aus dem Haushalt 2018. Die zukünftigen Erlöse aus der Versteigerung der 5G-Frequenzen fließen in den kommenden Jahren ebenfalls dem Fonds zu. Er soll den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis unterstützen. Denn beim privatwirtschaftlich organisierten Ausbau der Netze besteht öffentlicher Förderbedarf, insbesondere auf dem Land.

Für den „Digitalpakt Schule“ stehen aus dem Fonds 5 Milliarden Euro, davon 3,5 Milliarden Euro bis 2021 zur Verfügung. Das umfasst Finanzhilfen des Bundes an die Bundesländer zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Schulen.

In den nächsten Jahren sollen 32.000 Schulen, 7000 Gewerbegebiete und mehr als 1700 Krankenhäuser an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Damit die ersten Investitionen für die digitale Ausstattung der Schulen fließen können, muss der Bundesrat noch der not-wendigen Grundgesetzänderung in Artikel 104c GG zustimmen.

Mit dem Ende des Kooperationsverbots sollen an dieser Stelle die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur ermöglicht und zusätzliche Investitionen in den Bundes-ländern angeschoben werden.