In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag am Freitag den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Einstufung der Länder Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen (Drs. 19/5314).

Die Einstufung erleichtert es, Schutzbedürftige im Asylverfahren schneller zu identifizieren. Gleichzeitig kann die Verfahrensdauer und Rückführung im Fall einer Ablehnung beschleunigt werden, wenn die Chancen auf eine Anerkennung auf Asyl für die Betroffenen gering sind. Das Recht einer individuellen Prüfung auf Asyl bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Verfahren vor, kürzere Ausreise- und Klagefristen, einen verkürzten gerichtlichen Instanzenzug (Hinaufklagen) und die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Besonders verletzliche Flüchtlinge (beispielsweise Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige) bekommen grundsätzlichen Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung. Um die Bedeutung der Rechtsberatung für diesen Personenkreis hervorzuheben, wird sie ausdrücklich im Gesetzestext verankert.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien sollen so genannte sichere Herkunftsstaaten werden. Dadurch können Schutzbedürftige schneller identifiziert und Rückführungen im Fall einer Ablehnung von Asyl beschleunigt werden.