Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und die SPD-Fraktion haben sich in den letzten Monaten erfolgreich dafür eingesetzt, dass neben der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag erhöht werden – und darüber hinaus der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Der Deutsche Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung am Donnerstag in 1. Lesung beraten (Drs. 18/4649). Damit soll das von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Gesamtleistungspaket für Familien umgesetzt werden. Zusätzliche steuerliche Verbesserungen für Alleinerziehende sind zwar noch nicht im Gesetzentwurf enthalten, aber bereits zwischen den Koalitionsfraktionen vereinbart. Sie sollen im Zuge der parlamentarischen Beratung in das Gesetz eingearbeitet werden.
Die geplanten Anpassungen der Familienleistungen im Überblick:
Kinderfreibetrag
Seit 2010 gilt pro Kind und Jahr ein Kinderfreibetrag von 4368 Euro zuzüglich eines Betreuungsfreibetrags von 2640 Euro. Den Kinderfreibetrag will die Koalition rückwirkend für 2015 auf 4512 Euro und 2016 dann auf 4608 Euro erhöhen. Diese Erhöhung des Kinderfreibetrags um 144 bzw. um weitere 96 Euro ist eine Folge des alle zwei Jahre vorgelegten Existenzminimumberichts der Bundesregierung. Darin wird gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem ermittelt, wie viel Geld für den Lebensunterhalt eines Kindes erforderlich ist. Dieses Existenzminimum der Kinder muss steuerfrei sein.
Steuerlicher Grundfreibetrag
Auch die Anhebung des Grundfreibetrags ist das Ergebnis des neuen Existenzminimumberichts. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2015 um 118 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 Euro erhöht werden. Damit wird die derzeitige Grenze für steuerfreie Einkommen von 8354 auf zunächst 8472 und im kommenden Jahr dann auf 8652 Euro steigen. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Lohn- oder Einkommensteuer zahlen - das sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums fast 40 Millionen Menschen in Deutschland. Sie sparen also die Steuer auf die 298 Euro, die bis 2016 zusätzlich als steuerfreies Einkommen ausgewiesen werden.
Kindergeld
Damit die Förderung bei denjenigen Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, haben die Bundesfamilienministerin und die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass auch das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 4 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro pro Monat steigen.
Kinderzuschlag
Der bisherige Höchstsatz von 140 Euro pro Kind und Monat soll laut dem Gesetzentwurf ab dem 1. Juli 2016 um monatlich 20 Euro angehoben werden. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern mit niedrigen Einkommen. Er soll verhindern, dass sie allein wegen der Kosten für den Lebensunterhalt ihrer Kinder gezwungen sind, Hartz IV oder Sozialgeld zu beantragen. Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums beziehen derzeit etwa 200.000 Familien den Kinderzuschlag.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Auf der gemeinsamen Klausur der Geschäftsführenden Koalitionsfraktionen Mitte April hat die SPD-Fraktion einen Quantensprung für mehr Gerechtigkeit in der Familienpolitik erzielt: Sie konnte durchsetzen, dass der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende erstmals seit mehr als zehn Jahren erhöht wird, und zwar deutlich um 600 Euro auf 1908 Euro.
Da Familien mit mehreren Kindern finanziell stärker belastet sind, soll der Entlastungsbetrag wie im Koalitionsvertrag vereinbart nach der Kinderzahl gestaffelt werden. Für jedes weitere Kind wird der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro extra angehoben.
Die Umsetzung wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des oben genannten Gesetzes erfolgen – mit Wirkung zum 1. Januar 2015.
Die errungene Erhöhung des Entlastungsbetrags „ist ein wichtiges Signal“ der Anerkennung an die Alleinerziehenden in Deutschland, betonte Ministerin Schwesig im Plenum des Deutschen Bundestages.
In rund 20 Prozent aller Familien leben inzwischen Mutter oder Vater allein mit ihren Kindern. Da Alleinerziehende enorm viel leisten, dabei im Schnitt mit einem deutlich geringeren Haushaltseinkommen auskommen müssen als Paarfamilien, können Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Einkommen haben, seit 2004 von einem Entlastungsbetrag profitieren. Die jährlichen Einkünfte werden dabei auf dem Papier um den Entlastungsbetrag gesenkt, bevor mögliche Einkommensteuern auf die verbleibende Summe erhoben werden. Es handelt sich also um einen Freibetrag, für den keine Steuern zu zahlen sind.
Dreiklang sozialdemokratischer Familienpolitik im Blick
Neben der Familienministerin lobte auch der SPD-Abgeordnete Frank Junge die Vereinbarungen zu den Familienleistungen in seiner Plenarrede als „ausgewogenes Gesamtpaket“.
Die Verbesserungen der Geldleistungen seien ein Teil des „Dreiklangs“ sozialdemokratischer Familienpolitik, die auf mehr Infrastruktur, mehr Zeit und mehr Geld für Familien setze. Das Geldleistungspaket reihe sich damit ein in eine Liste wichtiger familienpolitischer Maßnahmen, die bereits in dieser Legislaturperiode umgesetzt wurden: sei es die Förderung frühkindlicher Bildung, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das Investitionsprogramm für den Kita-Ausbau, das ElterngeldPlus oder die Flexibilisierung der Elternzeit. Weitere Verbesserungen sollen folgen.