Doch den Patienten droht auch medizinischer Schaden, wenn ihnen die Ärzte nicht die Behandlung zukommen lassen, die nachweislich geeignet ist, sondern anstatt dessen eine Therapie anwenden, für die sie Schmiergelder von Pharmaherstellern kassieren. Dies kann sogar lebensbedrohliche Auswirkungen haben.
Leider hat der Bundesgerichtshof 2012 entschieden, dass freiberufliche Ärzte für die Annahme von Schmiergeldern oder großen Geschenken strafrechtlich im Gegensatz zu ihren Kollegen, die in Krankenhäusern, Polikliniken oder großen Arztpraxen angestellt sind, rechtlich nicht belangt werden können. Durch dieses Urteil ist zu befürchten, dass damit der Korruption von Ärzten durch die Pharmakonzerne erst recht Tür und Tor geöffnet wird.
Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits während der Großen Koalition ein Positionspapier zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. CDU und CSU wollten hier jedoch gesetzgeberisch nicht tätig werden. 2010 haben wir darauf aufbauend unseren Antrag „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ (erarbeitet und in den Bundestag eingebracht. Er wurde am 30. November abschließend im Parlament beraten. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass Patienten sicher sein können von ihrem Arzt die Therapie verordnet zu bekommen, die sie brauchen, und nicht die, die dem Mediziner einen lukrativen Nebenverdienst zusichert. Nur so kann es ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis geben.
Aus Korruption von Ärzten Straftatbestände machen
Fehlverhalten von Ärzten muss öffentlich gemacht und strafrechtlich geahndet werden. Die SPD-Fraktion will, dass ergänzende Regelungen im Strafgesetzbuch sicherstellen, dass Korruptionshandlungen von niedergelassenen Ärzten Straftatbestände werden. Ebenso soll gesetzlich geregelt werden, dass Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen bestraft werden. Die Bundesländer sollen besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei zur Verfolgung von Korruption im Gesundheitswesen einrichten. Richter und Staatsanwälte sollen in dazu fortgebildet werden.