Bundestag beschließt Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Koalition stärkt die Integration und ordnet Rückführungen

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Integrationschancen für alle Menschen zu stärken, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Klar ist aber auch: Wer unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat oder über seine Herkunft täuscht, muss Deutschland wieder verlassen.
Integration
(Foto: picture alliance / dpa)

Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), das der Bundestag am Freitag in namentlicher Abstimmung beschlossen hat (Drs. 19/10047), sollen Ausreisepflichtige einfacher danach unterschieden werden können, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ob sie selber die Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht verhindern.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Diejenigen, die Schutz brauchen, bekommen ihn. Ihnen eröffnet die Koalition frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. So können sie Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Das ebnet ihnen den Weg, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden.

Gleichzeitig gilt: Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden. Deshalb gibt es nun gesetzliche Regelungen, um die Ausreisepflicht besser durchzusetzen, vor allem bei denjenigen, die über ihre Identität täuschen und ihre Mitwirkung verweigern und damit ihre Ausreise schuldhaft verhindern und erschweren. Solch Verhalten verstößt gegen geltendes Recht.

Maßnahmen bei ungeklärter Identität

Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen auch abgeschoben werden (können). Denn rund 180.000 von ihnen besitzen aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das heißt: Ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, die Abschiebung allerdings ausgesetzt. Das kann verschiedene Gründe haben: Die Geduldeten können aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, einer Ausbildung in Deutschland nachgehen („3+2-Regelung“) oder in ihrem Heimatland von Gewalt, Verfolgung und Folter bedroht sein.

Darunter sind aber auch Menschen, die nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil Pässe fehlen oder ihre Identität ungeklärt ist. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.

Für Personen, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen haben wird eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt.

Mit dieser Form der Duldung einher gehen ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage, wie sie das Gesetz in solchen Fällen auch heute schon teilweise vorsieht. Zudem wird die in diesem Status verbrachte Zeit nicht als Duldungszeit angerechnet.

Sobald sich die Betroffenen entscheiden, die ‚zumutbaren Handlungen‘ für die Passbeschaffung zu erfüllen, wird ihnen wieder eine Duldung ohne Zusatz ausgestellt. Zudem können Ausreisepflichtige nach Aufforderung der Ausländerbehörden durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen, dass sie alle Handlungen zur Passbeschaffung vorgenommen haben. Damit gelten ihre Pflichten als erfüllt und sie können eine Beschäftigungserlaubnis erhalten und von Bleiberechtsregelungen profitierten.

Keine Kriminalisierung

Das SPD-geführte Bundesjustizministerium unter Katarina Barley hat hier stark verhandelt und im Vergleich zum Gesetzentwurf des Innenministeriums wesentliche Verbesserungen erreicht. Insbesondere wurde verhindert, einen neuen Status unterhalb der Duldung („Duldung light“) einzuführen. Helferkreise, NGO und Zivilgesellschaft werden für ihren Einsatz gegen Abschiebungen ausdrücklich nicht kriminalisiert.

Deswegen war die Unionsfraktion mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung massiv unzufrieden. In den Verhandlungen hat sie weitreichende Änderungen und Verschärfungen gefordert, zum Beispiel eine Ausweitung der Sicherungshaft von drei auf sechs Monate oder eine Ingewahrsamnahme allein beim Überschreiten der Ausreisefrist. Das hätte Haftmöglichkeiten massiv ausgeweitet. Das hat die SPD-Fraktion verhindert und abgewendet.

Das Gesetz regelt zudem eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Ausweisung, Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen.

Ganz wichtig: Die Behauptungen, Abschiebegefangene kämen zusammen mit Straftätern in den Knast, stimmen nicht. Es handelt sich nur darum, dass sie auf dem Grundstück der Justizvollzugsanstalt untergebracht werden können – sie müssen räumlich getrennt bleiben. Außerdem ist das eine an EU-Vorgaben orientierte Kann-Regelung für die Bundesländer, diese müssen das nicht umsetzen. Und: Die Regelung ist befristet für drei Jahre, bis die Bundesländer weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben.

Getrennte Unterbringung

Falls Familien betroffen sind, müssen sie getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden; ebenso ist ihnen ein angemessenes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten. Auch die Prüfung und Entscheidung, ob eine Unterbringung in einer Haftanstalt in einem konkreten Einzelfall, beispielsweise bei vulnerablen Gruppen (Schwangere, Ältere, Menschen mit Behinderungen etc.), zumutbar beziehungsweise zulässig ist, muss weiterhin erfolgen.

Künftig wird es möglich sein, Wohnungen zum Zweck der Abschiebung zu betreten und zu durchsuchen. In Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg bestehen diese Möglichkeiten bereits jetzt. Dafür schafft das verabschiedete Gesetz nun eine bundesgesetzliche Grundlage.

Aber: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist verfassungsrechtlich geschützt. Deswegen hat die SPD-Fraktion durchgesetzt: Zwischen Betreten und Durchsuchen muss strikt getrennt werden. Eine Durchsuchung kann und darf es nur mit richterlichem Beschluss geben. Die Betretens- und Durchsuchungsrechte sind damit auf das verfassungsrechtliche Maximum begrenzt.

Personen, die wegen Sozialleistungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, sollen leichter ausgewiesen werden können.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die SPD-Fraktion steht zu den Menschen, die für absehbare Zeit bei uns sind und sich integrieren wollen. Wer aber kein Bleiberecht hat, über seine Herkunft täuscht oder Straftaten begeht, muss Deutschland wieder verlassen. Das Gesetz regelt eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Ausweisung, Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen. Die SPD-Fraktion hat viele geplante Verschärfungen von Innenminister Seehofer (CSU) dabei verhindert; das Resultat ist ausgewogen und an internationalem und europäischem Recht orientiert.

SPD-Fraktionsvizin Eva Högl erläutert das umfangreiche Gesetzespaket zur Asyl- und Integrationspolitik. Das Wichtigste: Deutschland bekommt endlich ein gescheites Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Hier das Video.

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