Heilmittel sind zum Beispiel Ergo-, Logo- oder Physiotherapie. Hilfsmittel sind Hörgeräte, Prothesen, Gehhilfen, Rollstühle oder aber Einlagen bei Inkontinenz. Ziel ist es, eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sicherzustellen .

Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst derzeit etwa 30.000 Produkte, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an Patientinnen und Patienten abgegeben werden. Damit sie die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen selbstbestimmt bewältigen zu können, wird der Spitzenverband der GKV aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmitteilverzeichnis zu aktualisieren und dessen Aktualität auch künftig zu gewährleisten.

Ausschreibungen der Krankenkassen im Hilfsmittelbereich werden konsequent an Qualitätskriterien gekoppelt. Krankenkassen müssen ihre Versicherten zur Hilfsmittelversorgung künftig besser beraten und Verträge konsequenter überwachen. Patienten können außerdem zwischen mehreren zuzahlungsfreien Produkten auswählen.

Erfolg der SPD-Fraktion

Die SPD-Fraktion hat im Gesetzgebungsverfahren erreicht, dass Hilfsmittel, die Patienten individuell angepasst werden oder die einen hohen Dienstleistungsanteil mit sich bringen, künftig nicht mehr ausgeschrieben werden dürfen. Hiervon werden vor allem schwer kranke Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen profitieren, deren Hilfsmittelversorgung besondere individuelle Anforderungen beinhaltet.

Außerdem konnte der Leistungsanspruch auf Sehhilfen für Versicherte, die eine schwere Sehbeeinträchtigung haben, bisher aber nach bestmöglicher Brillenkorrektur nicht anspruchsberechtigt waren, ausgeweitet werden.

Mehr Entscheidungskompetenz für Therapeuten

In den regionalen Vergütungsverhandlungen sehen sich die Erbringer von Heilmitteleistungen wachsender Anforderungen an die Versorgung von Patienten sowie steigender Kosten aus-gesetzt. Es war der SPD-Fraktion deshalb ein wichtiges Anliegen, die Position der Heilmittelerbringer in den regionalen Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen zu stärken. Mit der befristeten Abkopplung der Vergütung von der Grundlohnsumme können die Heilmittelerbringer zunächst bis 2019 ihre Kostensteigerungen ohne Deckelung mit den Krankenkassen verhandeln. Die Grundlohnsumme ist die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus der die Beiträge zur GKV errechnet werden.

Die SPD-Fraktion will, dass angestellte Heilmittelerbringer, beispielsweise in Praxen angestellte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, anständig bezahlt werden. Deshalb wird Transparenz über tatsächlich gezahlte Tariflöhne und Arbeitsentgelte hergestellt und dafür gesorgt, dass diese in den regionalen Vergütungsverhandlungen stärker berücksichtigt wer-den.

Darüber hinaus sollen die Krankenkassen auf Landesebene mit den Heilmittelerbringern Verträge über Modellvorhaben zur so genannten Blankoverordnung abschließen. Das bedeutet, dass der Arzt zum Beispiel eine Physiotherapie verordnet, aber der Physiotherapeut künftig festlegt, welche Art der Therapie und wie viele Behandlungseinheiten sinnvoll sind. Auf Basis der Modellvorhaben soll entschieden werden, ob dieses Prinzip für die Regelversorgung geeignet ist.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Für den Hilfsmitteilbereich sieht ein neuer Gesetzentwurf verschiedene Maßnahmen vor, um die Qualität der Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen zu steigern. Im Heilmittelbereich erhalten Krankenkassen und Heilmittelverbände mehr Flexibilität bei den Preisvereinbarungen. Zudem bekommen die Heilmittelerbringer in Modellvorhaben befristet auf zwei Jahre mehr Autonomie bei der Behandlung von Patienten.