Für die SPD-Bundestagsfraktion gehören Prävention und Verfolgung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie zu den wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder setzt die SPD-Fraktion ihre Anstrengungen fort, indem sie die Straftatbestände verschärft und den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert.

Die von 2017 bis 2020 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster zeigen in aller Deutlichkeit auf, dass das Strafrecht, das an sich bereits heute empfindliche Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und die Delikte der Kinderpornografie vorsieht, nicht die erhoffte Abschreckungswirkung entfaltet.

Das neue Gesetz unterteilt den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexueller Missbrauch gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden.

Mit einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Zu den weitergehenden Ermittlungsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden gehören Anpassungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Online-Durchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten.

„Die erschreckenden Missbrauchsfälle der letzten Jahre in Deutschland und die steigenden Zahlen der sexualisierten Gewalt an Kindern zeigen deutlichen Handlungsbedarf“, sagt Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Er begrüße deshalb die deutliche Verschärfung im Strafrecht und die Verbesserung der Strafverfolgung.

„Mit der deutlichen Erhöhung des Strafrahmens, dem Verbot von Kindersexpuppen und der lebenslangen Aufnahme von schweren Missbrauchsfällen in das erweiterte Führungszeugnis bekämpfen wir konsequent sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Wiese. „Kinderschutz ist für die SPD-Fraktion nicht verhandelbar.“