Denn die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen. Die Grundsteuereinnahmen betragen etwa 15 Milliarden Euro im Jahr. Sollte eine Neuregelung nicht verabschiedet werden, drohten den Gemeinden gewaltige Einnahmeausfälle, die die kommunale Selbstverwaltung bedrohen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist bei der Reform der Grundsteuer die Sicherung der finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden oberstes Prinzip, um die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung aufrechtzuhalten und zu stärken.

Mit den nun beschlossenen Gesetzentwürfen behält der Bund weiterhin die Gesetzgebungskompetenz, die Grundsteuer kann nicht abgeschafft werden. Das wird jetzt auch im Grund-gesetz zweifelsfrei festgeschrieben. Zugleich wird den Bundesländern durch eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen. Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den mit 15 Ländern erzielten Konsens verlassen und eine solche Abweichungsmöglichkeit für einzelne Länder verlangt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf vor, dass für die Berechnung des Länder-finanzausgleichs weiterhin die bundeseinheitliche Regelung zugrunde gelegt wird. Damit haben andere Länder wenigstens keinen finanziellen Nachteil durch den Sonderweg eines Landes. In keinem Fall darf sich Bayern auf Kosten anderer Länder im Länderfinanzausgleich der Finanzverantwortung entziehen. Das ist sichergestellt.

SPD-Fraktion setzt sich bei Berechnung durch

In der Frage der künftigen Berechnung der Grundsteuer hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt: Die Berechnung wird sich auf Bundesebene auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht demnach einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Das heißt, dass bei gleicher Fläche der Villenbesitzer in einer teuren Lage mehr Grundsteuer zahlen muss als der Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage. Das ist gerecht und trägt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung.

Dieser Wertbezug war ein entscheidender Punkt für die SPD-Fraktion, der nun in der Bundesregelung abgesichert wird. Hinzu kommt: Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen zusätzlichen Abschlag auf die Steuer-messzahl bei der Grundsteuer begünstigt werden. Mit diesem wertabhängigen Modell wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig.

Neue Grundsteuer C

Außerdem wird die Koalition mit der Grundsteuer-Reform die sogenannte Grundsteuer C einführen. Damit hilft sie den Städten und Gemeinden, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Die Kommunen erhalten das Recht, eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass Kommunen auch aus städtebaulichen Gründen die Grundsteuer C einführen können. Damit bekommen die Kommunen die Möglichkeit, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Stadtentwicklung zu betreiben.

Die Bundesländer haben vorbehaltlich der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat spätestens bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, für die reibungslose Umsetzung der Reform zu sorgen.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher, und Bernhard Daldrup, zuständiger Berichterstatter, erklären: „Es ist uns gelungen, ein wert-abhängiges Modell durchzusetzen. Dadurch wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig. Auch wenn in den Verhandlungen schmerzhafte Kompromisse notwendig waren, konnte nun insgesamt eine vernünftige Basis für die weiteren Entscheidungen in Bundes-tag und Bundesrat erreicht werden.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag eine umfangreiche Reform der Grundsteuer beschlossen. Die Grundsteuer bleibt als wichtige Einnahmequelle der Kommunen mit Einnahmen von rund 15 Milliarden Euro im Jahr erhalten und wird rechtssicher ausgestaltet. Zudem wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer im Grundgesetz festgeschrieben. In der Frage der künftigen Berechnung der Grundsteuer hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt: Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene am Wert der Grundstücke orientieren. Das heißt, dass bei gleicher Fläche der Villenbesitzer in einer teuren Lage mehr Grundsteuer zahlen muss als der Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage. Das ist gerecht und trägt den Vorgaben des Bundes-verfassungsgerichts Rechnung.