Ziel ist des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen oder sie in ihrem Verlauf positiv zu beeinflussen. Dafür sollen Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen erfolgen: in Kitas, Schulen, im Betrieb oder Pflegeheim. Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge sollen enger miteinander verknüpft werden, Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Krankenkassen mindestens 2 Euro jährlich für jeden Versicherten ausgeben müssen, um Betriebe bei der Gesundheitsförderung zu unterstützen. Insgesamt sollen die Krankenkassen von 2016 an mindestens 7 Euro jährlich pro Versicherten für Gesundheitsförderung und Prävention ausgeben. Künftig sollen zudem Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen wohnen, Anspruch auf Präventionsleistungen erhalten.