Banken sind eigentlich dazu da, die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen, zumindest im Ursprung. Doch über das klassische Einlagen- und Kreditgeschäft hinaus betreiben sie immer noch – trotz der Bankenkrise – sehr undurchsichtige, verworrene und riskante Geschäfte mit modernen Finanzprodukten wie Verbriefungen oder Derivaten (oft Finanztermingschäfte).
Banken hungern nach Rendite und machen darum häufig spekulative Handelsgeschäfte auf eigene Rechnung. Dadurch wurden Bankbilanzen aufgebläht bis diese Blase in der Finanzkrise platzte. Die Verluste gefährdeten das klassische Bankgeschäft, der Staat musste eingreifen und die Verluste schultern.
Dieser Eigenhandel muss zukünftig beschränkt werden. Risiko und Haftung müssen durch eine Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking wieder zusammengeführt werden. Denn dadurch werden die Geldhäuser und das Finanzsystem als Ganzes widerstandsfähiger gemacht.
Nur das Verbot des spekulativen Eigenhandels und eine Trennung der Geschäftsbereiche vermindern die Risiken wirklich und gehen vor allem an die Ursache des Problems.
Eigenhandel einschränken
Wer Eigenhandel betreibt, soll weder Einlagen entgegen nehmen dürfen, noch Zugang zu Zentralbankgeld haben. Ebenso sollen Banken, die Einlagen entgegen nehmen oder Zugang zur Zentralbank haben, sich an anderen Finanzinstituten, die Eigenhandel betreiben, weder beteiligen, noch sie refinanzieren dürfen. Auch umgekehrt sollen sich Finanzinstitute, die Eigenhandel betreiben, nicht an diesen Banken beteiligen dürfen.
Als Eigenhandel gelten dabei alle Handelsbuchgeschäfte, die zum kurzfristigen Gewinn auf eigene Rechnung getätigt werden. Ausnahmen sollten für den Handel mit Anleihen öffentlicher Schuldner, Geschäfte im Auftrag von Kunden oder Geschäfte zur direkten Absicherung der bankeigenen Risiken gelten.
Es sollte allerdings eine Bagatellgrenze geben: Nichthandelsbuchinstitute, bei denen Geschäfte des Handelsbuches insgesamt nur einen sehr geringen Anteil des Gesamtgeschäfts ausmachen, sollten prinzipiell vom Nachweis fehlender Eigenhandelstätigkeit freigestellt werden.
Geschäfts- und Investmentbanking trennen
Es ist natürlich für einen Außenstehenden erstmal schwierig festzustellen, ob ein Handelsgeschäft Eigenhandel darstellt, es sich um ein Absicherungssgeschäft handelt oder aber das Geschäft durch einen Kundenauftrag hervorgerufen wurde. Darum soll in einer zweiten Trennung bei solchen Banken das Einlage- und Kreditgeschäft von diesem Graubereich des Handelsgeschäfts im Investmentbanking abgeschirmt werden.
Das darf freilich nicht so weit gehen, dass große Geldinstitute ihre Dienstleistungsfunktion für die Realwirtschaft nicht mehr voll wahrnehmen können. Und natürlich muss eine Verbundzusammenarbeit der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken auch weiterhin möglich sein.
Da Ziel der Vorschläge ist Folgendes: Durch die organisatorische Trennung der Geschäftsbereiche wird die Transparenz erhöht. Risiken werden dort sichtbar gemacht, wo sie entstanden sind, und die Haftung für Risiken findet dort statt, wo die Gewinne aus den Risiken vereinnahmt werden. Die Trennung erhöht auch die Stabilität der Banken. Denn fallen in einem riskanten Geschäftsbereich hohe Verluste an, bleibt der Schaden auf diesen Geschäftsbereich beschränkt. Ein Übergreifen auf die gesamte Bank wird verhindert, und die für die Realwirtschaft wichtigen Geschäftsbereiche können in einem Restrukturierungsverfahren einfacher erhalten werden.