Für die SPD-Bundestagsfraktion haben der Schutz von Gesundheit, Trinkwasser und der weiteren Umwelt oberste Priorität. 

Nun haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das so genannte gefährliche unkonventionelle Fracking in Deutschland verbieten soll. Zudem soll die konventionelle Erdgasgewinnung, wie sie seit mehr als 40 Jahren in Deutschland – vor allem in Niedersachsen – stattfindet, härter reguliert werden. Außerdem soll unter strengen Vorgaben die Erforschung möglich sein. Falls das unkonventionelle Fracking ohne Bedrohung für Mensch und Umwelt durchzuführen ist, dann können die Bundesländer nach einer Beurteilung durch eine wissenschaftliche Kommission von 2019 an kommerzielles Fracking zulassen. Aber sie müssen es nicht tun.

Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft im internationalen Vergleich mit die schärfsten Regelungen zum Fracking. Augenblicklich wird der Entwurf mit weiteren Bundesministerien abgestimmt. Er soll Anfang kommenden Jahres vom Kabinett verabschiedet und im Anschluss vom Parlament beraten werden.

So weit so gut. Anhand von Fragen und Antworten erläutert spdfraktion.de im Folgenden, worum es beim Fracking im Allgemeinen geht, und was durch den Gesetzentwurf wie geregelt werden soll.

Was  ist Fracking?
Der Begriff des Frackings leitet sich vom englischen Wort (to) fracture zu Deutsch aufbrechen oder Riss ab. „Hydraulic Fracturing“ oder „Fracking“ steht für die Technologie, mit der Erdgas und auch Öl gefördert werden. Dazu wird das Gasvorkommen angebohrt und zusätzlich ein Gemisch aus Wasser, Sand und chemischen Zusatzstoffen (Frackflüssigkeit) mit hohem Druck eingepresst. Damit werden kleine Risse im Gestein erzeugt, in dem das Gas eingelagert ist. Dadurch wird das Gas freigesetzt und gelangt an die Oberfläche.

Was ist der Unterschied zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem Fracking?

Das konventionelle Fracking erfolgt in Sandstein in größerer Tiefe als 3000 Meter unter der Erdoberfläche und damit unterhalb der Grundwasservorkommen. Hierbei wird Frackflüssigkeit in wesentlich geringeren Mengen eingebracht als beim unkonventionellen Fracking. Das Gas steigt meist nach der Bohrung ohne zusätzlich eingebrachten hydraulischen Druck an die Oberfläche. Deshalb wird Frackflüssigkeit hierbei eher bei der Förderung von Restvorkommen der jeweiligen Bohrung und bei weniger durchlässigem Gestein eingesetzt. 

Unkonventionelles Fracking ist die Förderung von Gas aus Schiefer- und Kohleflözgestein. Beides ist in der Regel oberhalb von 3000 Metern Tiefe und somit näher am Grundwasser zu finden. Für die Gasförderung aus diesen Gesteinen (weniger porös als Sandstein) muss Druck mittels Frackflüssigkeiten erzeugt werden, die umwelttoxische (umweltgiftige) Stoffe enthalten. 

Konventionelles Fracking wird zur Erdgasförderung in Deutschland – am häufigsten in Niedersachsen – seit mehr als 40 Jahren angewendet. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 11,7 Milliarden Kubikmeter Erdgas gewonnen, was etwa 13 Prozent des deutschen Gesamtverbrauchs ausmacht. 

Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland nicht angewendet, weshalb hier auch keine Erfahrungen damit bestehen. 

Was haben SPD und Union im Koalitionsvertrag zum Fracking vereinbart? 

Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, dass es das so genannte „Fracking“ mit umweltschädlichen Substanzen zur Erdgasgewinnung in Deutschland nicht geben darf. Weil die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings auf Mensch, Natur und Umwelt wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt sind, sollen unter strengen Auflagen Erprobungen möglich sein.

Trinkwasser und Gesundheit haben absoluten Vorrang. Auch bei Erprobungen dürfen nur Frackflüssigkeiten eingesetzt werden, die nicht wassergefährdend sind. Zudem soll kurzfristig ein besserer Schutz des Trinkwassers geschaffen werden. 

Was soll mit einem Gesetz zum Fracking erreicht werden? 

Konventionelles Fracking wird seit den 60er-Jahren nach dem geltenden Berg- und Wasserrecht geregelt und darf keine Gefahr für Gesundheit und Trinkwasser bedeuten. Derzeit ist von der Gesetzeslage her auch unkonventionelles Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt. 

Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Gesundheit und Trinkwasser, deshalb wird konventionelles und unkonventionelles Fracking in Gebieten, in denen Trinkwasser gewonnen wird, und in Wasserschutzgebieten verboten. Auch außerhalb dieser besonders sensiblen Gebiete wird Fracking oberhalb von 3000 Metern Tiefe zur Gasgewinnung im Schiefer- und Kohleflözgestein – so genanntes unkonventionelles Fracking - generell und unbefristet untersagt. Durch die Verbotsgrenze bis zu 3000 Metern Tiefe wird das Grundwasser geschützt. 

Wissenschaftlich begleitete Erprobungsvorhaben im Schiefer- und Kohleflözgestein sind oberhalb dieser Grenze erlaubt, wenn die dafür eingesetzte Frackflüssigkeit Wasser nicht gefährdet. Nach erfolgreichen Erprobungsmaßnahmen kann kommerzielles unkonventionelles Fracking von 2019 an nur dann erfolgen, wenn eine unabhängige Expertenkommission für Umwelt und Erdbebensicherheit mehrheitlich die Unbedenklichkeit bestätigt und die zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder das Fracking genehmigen. Allerdings müssen die Landesbehörden (Bergbaubehörde im Einvernehmen mit der Wasserbehörde) einem positiven Bescheid hinsichtlich der Umweltverträglichkeit durch die Expertenkommission nicht folgen. 

Für das konventionelle Fracking wird das Gesetz strengere Vorgaben als bislang vorsehen. 

Wer wird in der Expertenkommission vertreten sein? 

Die Bundesregierung setzt die Expertenkommission ein. Sie wird aus sechs unabhängigen Vertreterinnen und Vertretern bestehen, die jeweils aus folgenden Institutionen entsandt werden sollen: 

  • der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), 
  • dem Umweltbundesamt (UBA), 
  • einem Landesamt für Geologie, das nicht für die Zulassung der Erprobungsmaßnahmen zuständig ist, 
  • dem Deutschen Geoforschungszentrum Potsdam (Helmholtz-Gesellschaft), 
  • dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig und 
  • einer geeigneten universitären Forschungseinrichtung (wird vom Bundesrat benannt) 

​Welche Aufgaben soll die Expertenkommission haben? Die sechs unabhängigen Experten sollen Erprobungsmaßnahmen zu unkonventionellem Fracking wissenschaftlich begleiten und auswerten. Dazu sollen sie jährlich zum 30. Juni Erfahrungsberichte erstellen. Die ersten Berichte werden zum 30. Juni 2018 vorgelegt. Deshalb wird vor Ende 2018 kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland stattfinden können. 

Die Expertenkommission wird außerdem auf Basis eines gemeinsamen Berichtes den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation bewerten. 

Wann kann die Landesbehörde kommerzielles, unkonventionelles Fracking zulassen? 

Bevor auf Länderebene kommerzielles unkonventionelles Fracking zugelassen wird, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: 

  1. Die unabhängige, sechsköpfige Expertenkommission muss auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichtes den Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen Gesteinsformation mehrheitlich mit mindestens vier Stimmen als unbedenklich erklären. 
  2. Die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe beim Umweltbundesamt muss die eingesetzten Stoffe als nicht wassergefährdend eingestuft haben. 
  3. Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen, wie die Einhaltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes, müssen vorliegen. Der Besorgnisgrundsatz ist dann gegeben, wenn im konkreten Einzelfall nicht von der Hand zu weisen ist, dass ein natürliches Schutzgut – hier Wasser – Schaden nehmen kann. Der Nachweis, dass hier kein Schaden entstehen wird, muss z.B. durch eine Prognose geführt werden, die auf konkreten Feststellungen beruht, sachlich vertretbar und nachvollziehbar ist. 

​Die zuständigen Landesbehörden sind nicht an das Votum der Expertenkommission gebunden. Die Experten müssen die Unbedenklichkeit jedoch bestätigt haben, bevor eine Zulassung erteilt werden kann. 

Welche neuen Regelungen gibt es auch für das konventionelle Fracking? 

Das in Deutschland bereits eingesetzte konventionelle Fracking wird an moderne und sichere Umweltstandards angepasst: Der Umgang mit dem Rückfluss  von Frackflüssigkeit und Lagerstättenwasser, welches sich auf natürliche Weise in der Lagerstätte des Gases gebildet hat und bei der Gasförderung an die Oberfläche tritt, hat gemäß des Standes der Technik zu erfolgen. Das Verpressen in den Boden soll nur dann zulässig sein, wenn es unbedenklich und umweltfreundlicher ist als andere Entsorgungsmöglichkeiten. Rückfließende Frackflüssigkeit darf nicht untertage eingebracht werden. 

Zudem muss die Integrität des Bohrloches sichergestellt sein, das heißt Einzementierung und Verrohrung müssen intakt sein. Die verwendete Frackflüsigkeit darf höchstens schwach wassergefährdend sein. Des Weiteren muss vor allen Frackingvorhaben inklusive der Entsorgung von Rückfluss und Lagerstättenwasser eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Dieses Verfahren erhöht  die Transparenz und beteiligt die Öffentlichkeit. Außerdem sind Regelungen zur Vorsorge vor Erdbeben und zur Vermeidung von Methanemissionen vorgesehen. Bei möglichen Bergschäden, z. B. Rissen in Gebäuden, die mit dem Fracking in Verbindung stehen können, soll künftig die Beweislast beim frackenden Unternehmen liegen. Das stärkt die Position derer, die geschädigt sind. Die federführenden Bergbehörden müssen bei allen Zulassungen zum Fracking das Einvernehmen mit den Wasserbehörden herstellen. 

Ist Fracking in Deutschland für die Energieversorgung und den Klimaschutz wichtig? 

Der Blick auf die Gasvorkommen in Deutschland macht deutlich: Fracking kann keinen substanziellen Beitrag leisten, um unsere Energieversorgung zu sichern oder unsere Klimaziele zu erreichen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und eine höhere Energieeffizienz sind die beiden zentralen Hebel für das Gelingen der Energiewende.