Möglichen positiven Effekten für die Energieversorgungsicherheit in Deutschland stehen Risiken, vor allem für das Grundwasser, gegenüber. In den USA sind durch den Fracking-Einsatz bereits Umweltschäden eingetreten. Die Erfahrungen aus den USA sind wegen anderer geologischer und rechtlicher Verhältnisse nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragbar. Wir sind jedoch gut beraten, wenn wir zuerst klären, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Frackingtechnologie in Deutschland verantwortet werden kann, bevor wir neue Fracking-Projekte zulassen. Länder wie Frankreich und Bulgarien haben Fracking auf ihrem Staatsgebiet verboten.
Immer mehr Proteste gegen Fracking in Deutschland
Auch in Deutschland werden große Gasvorkommen des sogenannten Schiefergases vermutet, die durch das Fracking – dem Aufbrechen von Gesteinen – gehoben werden können. Vor allem in Niedersachsen, aber auch in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Baden-Württemberg gehen Studien von relevanten Vorkommen aus, zum Teil wurde bereits erkundet.
Die „unkonventionelle Förderung“ von Erdgas wird nicht nur auf bundespolitischer Ebene, sondern auch in den betroffenen Ländern kontrovers diskutiert. Die geplante Förderung von Gas aus unkonventionellen Quellen ruft auch in Deutschland immer mehr Proteste hervor. Viele Bürgerinnen und Bürger haben große Sorgen und Ängste, vor Schäden für Mensch und Umwelt. Zudem sind die gesetzlichen Anforderungen an die „Fracking-Technologie“ derzeit noch vollkommen unzureichend sind. Wer wie die schwarz-gelbe Bundesregierung glaubt, Technologien in Deutschland durchsetzen zu können, ohne eine umfassende Beteiligung der Menschen und ohne umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen, der täuscht sich und verhindert mit einem solchen Vorgehen diese Technologie letztlich.
Was ist Fracking?
Unterschiede zur konventionellen Gasförderung
Der Unterschied zur konventionellen Förderung von Erdgas ist, dass nicht einfach ein Gasfeld angebohrt werden kann und dann das Gas an die Erdoberfläche gefördert wird. Unkonventionelles Erdgas befindet sich in tiefen geologischen Schichten in Gesteinsporen. Im Gegensatz zu konventionellen Gasvorräten können diese nicht mit klassischen Techniken gefördert werden, bei denen das Gas ohne weitere technische Maßnahmen durch Eigendruck in ausreichender Menge frei einer Förderbohrung zuströmt.
Stattdessen müssen die Gesteinsformationen durch sogenanntes „Fracking" mit hohem hydraulischen Druck aufgebrochen werden, um zu erreichen, dass das Gas herausströmt. Dabei wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und chemischen Zusätzen unter hohem Druck in das Gestein gepresst. So entstehen Risse im Gestein, durch die das Gas zur Bohrleitung fließt und dann an der Oberfläche aufgefangen werden kann. Die Bohrungen führen meist durch Grundwasser leitende Schichten. Bevor das Erdgas herausströmt, wird das eingepresste Frackfluid (Gemisch aus Wasser und Chemikalien) nahezu vollständig zurückgepumpt. Der zurückbleibende Sand und die chemischen Zusätze halten die Risse offen. Bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas können Chemikalien (0,5 bis ein Prozent) eingesetzt werden, die das Grund- und Trinkwasser gefährden können.
Besonders beunruhigend ist in diesem Zusammenhang ist, dass die eingesetzten Chemikalien der Mineralölkonzerne auch die Wasserschutzgefährdungsklasse drei erreichen – also hoch gefährlich sind.
Unsere Energieversorgung braucht Erdgas - noch
Bis zu einer Vollversorgung durch erneuerbare Energien kann Deutschland auf die Nutzung von Erdgas als Brückentechnologie nicht verzichten. Hocheffiziente Gaskraftwerke sind eine unverzichtbare Brücke auf dem Weg hin zu einer vollständig auf erneuerbare Energien basierenden Energiewirtschaft. Heimische Lagerstätten leisten derzeit einen nennenswerten Anteil an der Versorgungsicherheit. Die Erschließung neuer Erdgasquellen muss möglich bleiben. Aber umweltverträglich geregelt werden
Schutz des Trinkwassers bleibt oberstes Gebot
Über Umweltgefährdungen durch die Förderung von unkonventionellem Erdgas in Deutschland gibt es noch relativ wenige belastbare Erkenntnisse. Gefahren für Mensch und Umwelt sind jedoch in allen Phasen der Förderung dieser Art von Erdgas möglich und aus den USA bekannt. Bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas können Chemikalien (0,5 bis 1 Prozent) eingesetzt werden, die das Grund- und Trinkwasser gefährden. Auch durch zu Tage gefördertes Lagerstättenwasser, durch Leckagen im Deckgebirge oder durch unsachgemäße Entsorgung der Fracking-Fluide können Grundwasser und Oberflächengewässer gefährdet werden. Zu den eingesetzten Chemikalien gehören unter anderem Biozide und weitere Substanzen mit toxischer, krebsauslösende und genverändernder Wirkung. Es existieren keine Leitlinien, die eine umweltverträgliche Förderung sicherstellen. Im Vordergrund sollte dabei die Prüfung möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser stehen.
Risiken erkennen
Zunächst müssen die potentiellen Risiken der Förderung von unkonventionellem Erdgas untersucht werden, bevor neue Tatbestände geschaffen werden. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen Gutachten zu den Auswirkungen von Fracking in Auftrag gegeben. Erst wenn die Ergebnisse des Gutachtens ausgewertet sind, sind Grundlagen für eine sachgerechte Entscheidung vorhanden. Und auch nur dann kann über eine mögliche Förderung entschieden werden.
SPD-Fraktion: Umwelt schützen – Bürger beteiligen
Bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas müssen die Umwelt und die Menschen besser geschützt werden. Daher muss das Bundesbergrecht entsprechend geändert werden. Der Schutz des Trink- und Grundwassers muss sichergestellt sein.
Nicht nur der Umweltschutz, auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei den Verfahren muss massiv ausgebaut werden. Transparenz, Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung betroffener Städte und Kommunen sind zurzeit nicht zufriedenstellend. Betroffene Kommunen und Bürgerinnen und Bürger wurden mit vollendeten Tatsachen konfrontiert. Deshalb fordern wir Änderungen im Bundesberggesetz, damit Kommunen und Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informiert und beteiligt werden. Damit keine Fakten geschaffen werden, bevor neue gesetzliche Regelungen verabschiedet sind, müssen die Bundesländer darauf achten, dass eingehende Anträge nicht endgültig entschieden werden.
Nordrhein-Westfalen hat z.B. alle Förderanträge gestoppt, bis das Gutachten über mögliche Umweltrisiken in den potenziellen Fördergebieten vorliegt.
Die Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion
Bei Förderungsvorhaben, bei denen Fracking angewendet wird, muss/müssen
- transparent informiert und die Öffentlichkeit über die Vergabe von Erkundungslizenzen beteiligt werden.
- bis zum Abschluss eines neuen gesetzlichen Rahmens ein „Moratorium“ gelten, damit keine Fakten geschaffen werden können. Dieses „Moratorium“ soll so lange gelten, bis „Fracking-Methoden“ ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, die zu einer schädlichen Veränderung des Grund- und Trinkwassers führen, zur Verfügung stehen.
- das Bergrecht dahingehend verändert werden, dass für alle Projekte für Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies hat zur Folge, dass für alle Projekte ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss ist. Gelten müssen diese Vorschriften für die Aufsuchung und die Gewinnung gelten, da bereits bei Tiefbohrungen im Rahmen der Erkundung Umwelteinwirkungen eintreten können, wenn dabei Fracking-Maßnahmen unter Einsatz von Chemikalien zu Testzwecken durchgeführt werden.
- Regelungen getroffen werden, die eine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers durch die eingesetzten Chemikalien verhindern.
- Fracking in sensiblen Gebieten wie zum Beispiel in Trinkwasser-Gewinnungsgebieten verboten werden.
- dafür Sorge getragen werden, dass zukünftig bei der Planfeststellung von Projekten mit unkonventionellem Erdgas grundsätzlich die Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächengewässer ein besonderes Gewicht bei allen Entscheidungen erhalten und die Wasserbehörden beteiligt werden.
- festgelegt werden, dass standardisierte Auflagen und Entsorgungspläne bezüglich der Lagerstättenwasser, Frack- und Abwässer aus den Produktionsstätten vorzulegen sind. Die beim Fracking anfallenden Abwässer wie Frackwasser oder Lagerstättenwasser müssen aufgefangen, fachgerecht aufbereitet und sicher entsorgt werden. Abwässer dürfen nicht in Bohrungen zurückgepumpt werden.
- sich dafür eingesetzt werden, dass eintretende Schäden nicht von der Allgemeinheit getragen werden. Der Betreiber muss für sämtliche Schäden unbegrenzt haften und sich zur Begleichung möglicher Schäden durch Rückstellungen finanziell absichern.
- im Bundesberggesetz die Beteiligung von Betroffenen verbessert werden. Auch sollen die Gemeinden, in deren Gebiet das Bergwerksfeld liegt, von der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung oder Verleihung einer Bergbauberechtigung unterrichten werden.
Schwarz-Gelb ignoriert Sorgen der Menschen beim Fracking
CDU und FDP reden in den Wahlkreisen oft gegen die Nutzung von unkonventionellem Erdgas. Im Bundesrat und Bundestag verhalten sie sich jedoch ganz anders.
Vor eineinhalb Jahren hat die Bundesregierung bestritten, dass es überhaupt ein Problem bei der unkonventionellen Erdgasförderung gibt. Auf eine schriftliche Anfrage teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie damals mit, dass es keine wesentlichen Unterschiede zwischen der konventionellen und unkonventionellen Förderung von Erdgas gebe. Handlungsbedarf wurde nicht gesehen. In der öffentlichen Debatte musste die Bundesregierung eingestehen, dass es doch Probleme geben kann. Aber gehandelt hat sie bis heute nicht.
Mitte des letzten Jahres hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion angekündigt, dass sie im Herbst 2011 eine politische Initiative zum Fracking ergreifen werden. Passiert ist bis heute nichts.
Im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates haben CDU und FDP höhere Umweltstandards beim Fracking verhindert. Nordrhein-Westfalen hatte einen Antrag zur Änderung der Umweltverträglichkeitsprüfung Bergbau erarbeitet und als Antrag in den Bundesrat eingebracht. Diesen Antrag haben schwarz-gelbe Landesregierungen abgelehnt.
Im Bundestag konnte sich die Regierungskoalition bis jetzt nicht einmal auf eine gemeinsame Linie verständigen. Schwarz-Gelb hat unsere Vorschläge am 28. März 2012 im Umweltausschuss des Bundestages verhindert, selber jedoch nichts vorgelegt.
Wenn Schwarz-Gelb die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger beim Fracking ernstnehmen will, dann müssen CDU und FDP im Bundesrat den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen und im Bundestag strenge Regeln für den Schutz des Grundwassers und für mehr Bürgerbeteiligung vorlegen. Umweltminister Röttgen hat mal wieder viel angekündigt, er liefert aber nicht.
Der stellv. umweltpolitische Sprecher, Frank Schwabe äußert sich über unkonventionelle Erdgasförderung - das so genannte Fracking, Umweltverträglichkeitsprüfungen und das Zaudern von Bundesumweltminister Röttgen. Am 10. Mai wird es dazu eine Debatte im Bundestag geben.