Dazu sieht ein von der Regierung vorgelegter neuer Gesetzentwurf (Drs. 18/11279) vor, dass die sogenannte eID-Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis künftig bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet wird. Das soll die eID-Funktion schneller verbreiten und dadurch einen Anreiz für Behörden und Unternehmen schaffen, mehr Anwendungen bereitzustellen.

Der im Jahr 2010 eingeführte Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) besitzen die eID-Funktion, die es sowohl den Ausweisinhabern als auch Behörden und Unter-nehmen laut Vorlage erlaubt, „die jeweilige Gegenseite sicher zu identifizieren“. Die Nutzung der eID-Funktion sei jedoch bislang nicht der Normalfall und bleibe hinter den Erwartungen zurück. „Bei zwei Drittel der rund 51 Millionen ausgegebenen Ausweise/eAT ist die eID-Funktion deaktiviert“, heißt es weiter. Auch Unternehmen und Behörden implementierten sie bislang nur zögerlich in ihre Geschäftsabläufe.

Daher soll dem Gesetzentwurf zufolge auch das Verfahren vereinfacht werden, mit dem Unternehmen und Behörden berechtigt werden, die eID-Daten auszulesen. Ferner sind mit der Vorlage neben einer Anpassung an eine EU-Verordnung weitere Korrekturen des Pass- und Personalausweisrechts vorgesehen, etwa zur Verhinderung von Auslandsreisen mit dem Ziel einer Verstümmelung weiblicher Genitalien.