Aufgrund unzulänglicher oder nicht vorhandener Schutzmaßnahmen beim Umgang mit strahlungsabgebenden Radargeräten und radiumhaltiger Leuchtfarbe bis etwa 1985 ist es zu später auftretenden Gesundheitsschäden, wie etwa der Entstehung von Tumoren, bei Soldaten gekommen. In folgenden Entschädigungsprozessen kam es zu Beweisproblemen hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Arbeit an potenziell strahlungsabgebenden Geräten und später eingetretenen Erkrankungen. Auch die komplexen Verwaltungsverfahren und zeitaufwändigen Sachverhaltsermittlungen erschwerten den Geschädigten die Rechtsverfolgung erheblich.

Im Jahr 2002 nahm eine vom Verteidigungsausschuss eingesetzte Radarkommission ihre Arbeit auf. Die Expertenkommission sprach in ihrem Abschlussbericht Empfehlungen aus, welche Krankheitsbilder entschädigt werden sollten. Nach damaligem wissenschaftlichen Stand erkannte die Kommission aber nur bösartige Tumore und den Grauen Star als „qualifizierende Erkrankungen“ an. Bei anderen Krankheitsbildern wurde keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für die Verursachung durch die Radargeräte gesehen. Das führte dazu, dass nur etwa 30 Prozent der Beschädigtenverfahren positiv beschieden wurden.

Neue Erkenntnistände berücksichtigen

Angesichts der Zeit, die seit dem Abschlussbericht von 2003 vergangen ist, hat sich 2015 ein Fachsymposium mit der Frage beschäftigt, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verursachung von Erkrankungen durch Radarstrahlung eine Änderung der aktuellen Entschädigungspraxis sinnvoll erscheinen lassen. Das Symposium kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass auch gutartige Tumore als qualifizierte Erkrankung anerkannt werden.

Im Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 18/9032) wird auch gefordert, den Empfehlungen des Symposiums zu folgen. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, das Personal im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu stärken, so dass Verwaltungsverfahren verkürzt und Geschädigte leichter und schneller entschädigt werden können.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die Bundesregierung wird aufgefordert die Verfahren von geschädigten Soldaten der Bundeswehr und der ehemaligen NVA, die zwischen 1960 und 1985 Kontakt mit Radargeräten hatten und in Folge erkrankt sind, zu erleichtern. Zudem sollen weitere „qualifizierte Erkrankungen“ anerkannt werden, um eine Entschädigung zu erhalten.