Deutschland steigt als einziges Land weltweit gleichzeitig aus der Atom- und Kohle-Energieversorgung aus. Wir sind in einem neuen Zeitalter angekommen – dem der erneuerbaren Energien. Strom kommt nicht mehr aus dem Kraftwerk, sondern von Solarpanels auf den Dächern und Windrädern auf den Feldern und auf dem Meer. Nur so können wir die Voraussetzungen für die Einhaltung der Klimaziele und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam schaffen. Damit das gelingt, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert werden.

Das ist nun mit der Einigung zur Novellierung des EEG mit der Union gelungen. Das Gesetz ist am Donnerstag beschlossen worden. Dabei hat die SPD-Fraktion wichtige Punkte aus ihrem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt, für die sie seit Jahren gestritten hat.

Die Energiewende wird zu einem Mitmach-Projekt für alle gemacht. Dazu gehören die Erleichterung des Eigenverbrauchs, angemessene Anschlussregelungen für Altanlagen und ein verbindlicher Bund-Länder-Kooperationsmechanismus. In der Novelle des EEG konnten folgende Punkte verankert werden:

• Die Kommunen und ihre Bürger*innen erhalten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung Erneuerbarer Energien direkt profitieren können. Gemeinden, die von der Errichtung einer Windenergieanlage im Umkreis von 2,5 km betroffen sind, können zukünftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge erhalten. Zusätzlich wird die Gewerbesteuerzerlegung noch einmal angepasst, damit die Kommune, in der ein Windparkt steht, auch tatsächlich profitiert und nicht der Standort der Projektgesellschaft.

Mieterstrom wird entbürokratisiert und erleichtert. Mieterstrom-Modelle basieren auf dem Zusammenspiel zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und Stromanbieter*innen. Der/die Vermieter*innen produziert Strom aus erneuerbaren Quellen und verkauft ihn direkt oder über einen Stromanbieter*innen an seine Mieter*innen. Künftig können sich mehrere Parteien oder sogar ein ganzes Quartier eine Erneuerbaren Energien-Anlage unbürokratisch teilen. So können auch Mieter*innen endlich von der Energiewende profitieren. Für die/den Vermieter*innen wurden Erleichterungen bei der Befreiung von der Gewerbesteuer verankert. Damit wird das Modell unbürokratischer und attraktiver gemacht.

• Der Verbrauch von selbst produziertem Sonnenstrom wird günstiger gemacht. Dafür wurde die Leistung, ab der auf diesen Strom die Ökostrom-Umlage in vollem Umfang fällig wird, von 10 auf 30 Kilowatt Peak (Maß zur Messung der Leistung von Photovoltaikanlagen) erhöht. Diese Solaranlagen mit weniger als 30 Kilowatt Peak werden komplett von der EEG-Umlage befreit.

• Es wird sichergestellt, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen (Ü20-Anlagen), weiter betrieben werden können. Dafür sind folgende Punkte wichtig:

Windkraftanlagen, die älter als 20 Jahre sind und keine EEG-Vergütung mehr erhalten, bekommen die Möglichkeit, über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung (PPA-Verträge), länger am Netz zu bleiben.

Bei Ü20-Solaranlagen entfällt die Pflicht zur Installation teurer Messgeräte (Smart-Meter). Zusätzlich werden für diese Anlagen die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch erleichtert. So lohnt es sich, am Netz zu bleiben.

• Es wird ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern eingerichtet. Jedes Jahr berichten die Länder ihren Stand beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das schafft Transparenz. So ist für jeden ersichtlich, ob wir auf dem Weg sind, unsere Ausbauziele zu erreichen.

Wasserstoff, der aus Erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird von der EEG-Umlage befreit. Das ist ein wichtiger Schritt für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff.

Die SPD-Fraktion will mehr erreichen

Aber klar ist auch: Die SPD-Fraktion will mehr erreichen. Deshalb haben sich Sozialdemokraten und Union neben dem Gesetzentwurf auf einen Entschließungsantrag geeinigt, in dem sie weitere Maßnahmen vereinbart haben, die im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden.

Auch die Klimabeschlüsse des Europäischen Rates vom 11. Dezember 2020 machen es erforderlich, den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch deutlicher als bisher vorgesehen zu forcieren. Die 27 Staats- und Regierungschefs der EU haben beschlossen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 sinken soll. Bisher galt ein Ziel von minus 40 Prozent. Gegenwärtig laufen die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, dass eine Minderung um 60 Prozent vorgeschlagen hat.

Anhebung der Ausbauziele

Notwendig ist die Anhebung der Ausbauziele für die Windenergie an Land sowie die Photovoltaik gegenüber der jetzigen EEG-Planung, ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Erneuerbaren Energien im Stromsektor und die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage auf Null mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells.

Damit der Ausbau auch wirklich passieren kann, soll das Planungs- und Genehmigungsrecht insbesondere mit Blick auf das Repowering weiter reformiert werden. Zudem ist klar, dass das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden muss. Das geht nicht über Nacht und nur mit sorgfältiger Beratung. Die SPD-Fraktion ist bereit, die Weichen neu zu stellen und mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass die Punkte aus dem Entschließungsantrag in den kommenden Wochen in Gesetze gegossen werden.

 

 

 

 

 

 

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