In Deutschland ist seit 2001 die Eingetragene Partnerschaft die gesetzlich geregelte und durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle begründete Form des Zusammenlebens eines Paares. Gleichgeschlechtliche Paare können als "eingetragene Partner" ihre Beziehung rechtlich absichern. Dennoch sind sie in einer Reihe von Rechtsbereichen gegenüber der Ehe benachteiligt. Das betrifft in erster Linie das Steuerrecht und das gemeinsame Adoptionsrecht.

Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage von Ende Februar 2013 wünschen sich 74 Prozent der Bevölkerung eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen, lediglich 23 Prozent sind dagegen. Der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen Johannes Kahrs bekräftigt: "In der Gesellschaft, im Bundesrat, und auch im Bundestag findet sich eine breite Mehrheit für Gerechtigkeit und Gleichstellung und gegen die diskriminierende und verächtliche Haltung der Unionsparteien."

SPD und Grüne wollen mit dem Gesetzentwurf "Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (Drs. 17/12677), über den der Bundestag in dieser Woche abschließend berät, das Bürgerliche Gesetzbuch ergänzen. Es soll klargestellt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Johannes Kahrs: "Wir appellieren an Angela Merkel und die anderen Blockierer in der CDU/CSU, sich den Realitäten nun endlich zu stellen."

Lina Beling