Mit der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes sowie des Bundespolizeigesetzes erhalten Nachrichtendienste und Polizei mehr Befugnisse bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Der Entwurf zum Bundespolizeigesetz sieht vor allem neue Kompetenzen und Befugnisse für die Bundespolizist:innen bei der Verfolgung von Straftaten und bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) vor. Bundespolizist:innen sind künftig auch für die Strafverfolgung von Verbrechen zuständig.

Darüber hinaus ist die Bundespolizei künftig zuständig für Straftaten im Zusammenhang mit Drohnen oder sogenannten Laserpointern. Für die Bundespolizist:innen wurde auch eine Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss geschaffen. Der SPD-Bundestagsfraktion ist vor allem wichtig, dass das Bundespolizeigesetz nach der letzten Reform 1994 auf den Stand der heutigen Zeit gebracht wird.

Bekämpfung von Rechtsextremismus

Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten, die digitale Entsprechung der klassischen Telefonüberwachung. Mit der Quellen-TKÜ, auch "Staatstrojaner" genannt, kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Bei der Bundespolizei ist die Quellen-TKÜ auf Menschenhandel und Schleuserkriminalität beschränkt.

Flankierend werden für die Tätigkeit der Nachrichtendienste die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Die G-10-Kommission ist ein Gremium des Deutschen Bundestags, sie entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes durchgeführten Überwachungen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 unseres Grundgesetzes).

Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament hat die SPD-Fraktion sich in den Verhandlungen stark gemacht. Es wurde in einer Entschließung zudem festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll.

Beobachtung von Einzelpersonen

Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen hat die SPD-Fraktion im Rahmen der Regelungen für die Nachrichtendienste erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen. Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäter:innen wie in Hanau und Halle sieht der Regierungsentwurf außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist der Ansicht, dass es ihr gut ansteht, nicht nur einen starken Staat zur fordern, wenn es um soziale Belange geht, sondern unsere Institutionen auch stark zu machen, wenn es darum geht, dass unsere Demokratie wehrhaft bleibt.