Die deutsch-französische Freundschaft ist ein zentraler Baustein für ein friedliches und stabiles Europa. Nach den schmerzhaften Erfahrungen von Krieg und Chaos in Europa, arbeiten Deutschland und Frankreich seit den 1950er-Jahren unermüdlich im Dienst der europäischen Integration und der Vertiefung der Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern.

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben deshalb den 55. Jahrestag des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zum Anlass genommen, ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen zu erarbeiten.

Konkret sieht das Parlamentsabkommen eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung vor, die die Zusammenarbeit zwischen den beiden Parlamenten stärken soll (Drs. 19/8540). Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Nils Schmid nennt das Parlamentsabkommen "einmalig in seiner Art".

Fragen der deutsch-französischen Beziehungen 

Die Versammlung soll aus insgesamt 100 Mitgliedern bestehen, je 50 Abgeordnete aus Deutschland und Frankreich. Die Benennung der Mitglieder erfolgt zu Beginn einer Wahlperiode und reflektiert das Stärkeverhältnis der Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten. Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Präsident der Assemblée nationale haben gemeinsam den Vorsitz.

Die Versammlung soll sich mit verschiedenen Fragen der deutsch-französischen Beziehungen befassen und kann Vorschläge erarbeiten oder Beschlüsse fassen, die jedoch nicht bindend sind. Sie werden dann den beiden Parlamenten als Vorschläge für gemeinsame Entschließungen vorgelegt.

Die Versammlung tagt mindestens zweimal im Jahr öffentlich, abwechselnd in Deutschland und in Frankreich. Die konstituierende Sitzung findet bereits am 25. März in Paris statt. Zusätzlich sollen beide Parlamente mindestens alle vier Jahre als gemeinsame Versammlungen abwechselnd in den Ländern tagen.

Die Nationalversammlung hat den Entwurf des Parlamentsabkommens bereits am 11. März 2019 beschlossen.