PID in fast allen Staaten Europas erlaubt
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) untersucht Embryonen auf schwere Erbkrankheiten und Chromonenanomalien nach künstlicher Befruchtung und vor Implantation in den Körper der Frau. Diese medizinische Möglichkeit besteht seit rund 20 Jahren. Die PID wird in fast allen Staaten Europas und weltweit bereits eingesetzt. Dadurch können bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das Kind verhindert werden. Gleichzeitig lassen sich dadurch schwere Belastungen, vor allem der betroffenen Frauen aber auch der Familien insgesamt, abwenden. Der Berliner Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Kentenich geht in Deutschland von 200 Fällen aus, bei denen eine PID zur Anwendung kommen könnte.
Gegner der PID fürchten ihre Ausweitung
Die Gegner der PID befürchten ihre Ausweitung auf andere Krankheiten sowie auf die Erzeugung von Helfer-Babies, deren Nabelschnurblut z.B. erkrankten Geschwisterkindern helfen soll. Schlimmstenfalls wird die Erzeugung sogenannter Designer-Babies durch Positiv-Selektion erwartet. Auf der anderen Seite glauben die PID-Gegner, dass durch die Möglichkeit des Aussortierens von Embryonen Druck auf die Eltern ausgeübt werde, ein gesundes Kind haben zu müssen. Hierbei würde zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben unterschieden.
Bundesgerichtshofsentscheidung machte gesetzliche Regelung notwendig
Über viele Jahre galt die PID durch das Embryonenschutzgesetz in der politischen und wissenschaftlichen Debatte als verboten. So tat es die Enquete-Kommission “Recht und Ethik in der modernen Medizin des Deutschen Bundestages” in ihrem Abschlussbericht 2002. Zum gleichen Schluss kam der Nationale Ethikrat in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2003. Erst das Urteil des Bundesgerichtshofs auf Grund der Selbstanzeige eines Berliner Arztes, kam am 6. Juli 2010 zu der Überzeugung, dass die PID im Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich verboten ist und eine gesetzliche Regelung zu treffen sei.
Befürworter der PID halten grundsätzliches Verbot für verfassungsmäßig bedenklich
Im Gesetzentwurf zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik wird die Auffassung vertreten, dass ein grundsätzliches Verbot der PID, das vorbelasteten Paaren, die Möglichkeit nimmt, eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen, verfassungsmäßig bedenklich sei. Außerdem stünde ein Verbot im Widerspruch zu der Möglichkeit der Frau bei einer durch Pränataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Erkrankung des Embryos sowie bei medizinischer Indikation, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Auch die Polkörperdiagnostik sei keine Alternative zur PID, weil dabei nur das Genom der Frau untersucht werde.
Über jede PID muss eine Ethikkommission individuell entscheiden
Der beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, um Rechtssicherheit für die Eltern und Ärzte zu schaffen, das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen. Diese legt die Voraussetzungen und das Verfahren einer PID fest. Um den Missbrauch dieser Untersuchungsmethode zu vermeiden, ist die PID nur nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie einem positivem Votum einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommission zulässig. Dabei handelt es sich um Fälle bei denen ein Elternteil oder beide die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Ethikkommission entscheidet immer individuell über jeden ihr vorgetragenen FalI, es wird keine Listen von Krankheiten und Chromosomenanomalien geben. Im Vorfeld der PID muss eine sorgfältige Diagnostik bei den Eltern nach strengen Kriterien durchgeführt werden. Um hohe medizinische Standards zu gewährleisten, soll die PID nur an lizensierten Zentren durchgeführt werden. Deren Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen soll die Bundesregierung regeln.
Neben dem beschlossenen Gruppenantrag standen zwei weitere zur Abstimmung. Einer sah das grundsätzliche Verbot der PID vor. Der andere wollte die Anwendung auf Fälle begrenzen bei denen eine Fehl- oder Totgeburt sowie der Tod des Kindes in den ersten 12 Lebensmonaten wahrscheinlich ist.