Die NPD ist seit ca. 50 Jahren die politische Bewegung des Rechtsextremismus. Sie verherrlicht den historischen Nationalsozialismus und folgt dessen menschenverachtender Ideologie. Werte unserer Verfassung wie Freiheit des Individuums, Menschenrecht, Gleichheitsrechte werden auf der Straße und in Parlamenten bekämpft. Sie ist in Teilen gewaltbereit, antisemitisch und rassistisch.

Thomas Oppermann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, sprach sich klar für ein Verbotsverfahren aus, „denn die NPD steht in der Kontinuität der nationalsozialistischen Ideologie.“ Sie bekämpfe den Kernbereich der Verfassung. Oppermann kritisierte die unentschlossene Haltung der Bundesregierung zum Verbotsantrag: „Wir können nicht verlangen, dass Menschen mit Zivilcourage gegen Rechtsextremismus vorgehen und wir uns gleichzeitig von der Verantwortung wegducken“.

Er appellierte an das Parlament: „Wir müssen zusammen vorgehen“. Eine wachsame und aktive Zivilgesellschaft sei wichtig. Es gehe darum, die Opfer vor dieser Partei zu schützen, denn die Demokratie möge die verfassungsfeindliche NPD vielleicht aushalten, ihre Opfer können es nicht.

Mit Blick auf ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD konstatierte er, dass die Politik heute besser vorbereitet sei als im Jahr 2003. Es lägen „1000 Seiten Beweise vor aus Quellen, die verwertbar sind“. Oppermann betonte, die NPD richte sich direkt gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Der Bundestag müsse eine Haltung einnehmen.

Ralf Jäger, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, unterstützte im Namen der Länder den Antrag. „Als gewählte Vertreter ist es unsere Pflicht, alles zu tun, um die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“ Der Bundesrat habe bereits ein wichtiges Zeichen über alle Parteigrenzen hinweg gesetzt, jetzt müsse der Bundestag folgen. Ein weiteres Zögern, „wäre ein verheerendes Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus.“

Michael Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, äußerte sich in der Debatte: „Wir wissen um die Risiken des Parteienverbots. Hohe Hürden müssen aufgebaut sein. Wir kommen zum Ergebnis, diese sind überwindbar.“ Er verwies darauf, dass das gesammelte Material von Bundes- und Länderbehörden „nicht kontaminiert“ sei.

Verbot hat sehr gute Aussichten auf Erfolg

Die NPD muss verboten werden, um der Partei den Anschein der demokratischen Legitimation zu nehmen. Es muss klar gemacht werden, dass rechtsextreme Positionen in unserer demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben. Gremien dürfen Rechtsextremen nicht als Plattform für ihre Meinung zur Verfügung stehen, ebenso wenig öffentliche Gelder, die die NPD für verfassungsfeindliche Aktionen nutzt. „Es ist die Aufgabe des demokratischen Staates, Menschen, die Opfer rassistischer Übergriffe werden, zu schützen, sich schützend vor sie zu stellen“, so Thomas Oppermann.

Das Verfahren hat heute bessere Aussichten auf Erfolg, als je zuvor. Rund 1000 Seiten an Beweisen für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei wurden bisher gesammelt. Als Quelle wurde dafür nicht auf V-Leute zurückgegriffen, sondern auf öffentlich zugängliche Reden, Dokumente, Broschüren etc. Um ein Scheitern wie im letzten Verbotsverfahren zu verhindern, haben Bund und Länder alle V-Leute aus den Führungsgremien der NPD zurückgezogen. Alleine die Partei ist so verantwortlich für ihre Aktionen und Entscheidungen. Die Bevölkerung steht mehrheitlich hinter einem Verbot, 73 Prozent unterstützen ein entschiedenes Vorgehen gegen die Partei.

Die SPD-Fraktion ist überzeugt, dass ein NPD-Verbotsverfahren nur dann seine volle Wirkung entfaltet, wenn alle Verfassungsorgane geschlossen dahinter stehen. Natürlich reicht ein Verbot nicht aus, aber es wird den Rechtsextremismus an zentraler Stelle schwächen. Darüber hinaus muss Rechtsextremismus auf allen gesellschaftlichen Ebenen bekämpft werden.

 

Verfolgen Sie hier ein Interview von Thomas Oppermann mit dem Deutschlandfunk.

 

Alexander Linden/Martin Mader