Als Präimplantationsdiagnostik (PID) werden genetische Tests an Embryonen bezeichnet, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind und zum Beispiel auf Erbkrankheiten untersucht werden, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden.

Nach bisheriger Rechtsauffassung war die Präimplantationsdiagnostik durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Mitte 2010 hatte der Bundesgerichtshof allerdings ein Grundsatzurteil gefällt und einen Arzt freigesprochen, der genetische Untersuchungen an Embryonen durchgeführt hatte und nur solche Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt hatte, die keinen Gendefekt aufwiesen. Mit seinem Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass die PID entgegen der bisherigen Rechtsauslegung rechtlich zulässig sein kann. Somit obliegt es dem Gesetzgeber zu entscheiden, ob für die PID ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden sollte.

Ethische Entscheidung jedes Abgeordneten

In solchen Fragen, die mit grundsätzlichen ethischen Erwägungen verbunden und letztlich nur als individuelle Gewissensentscheidung jedes einzelnen Abgeordneten beantwortet werden können, verzichten die Fraktionen im Bundestag darauf, einheitliche Positionen der Fraktionen zu formulieren. Stattdessen haben sich auch in diesem Fall drei fraktionsübergreifend zusammengesetzte Gruppen von Abgeordneten gebildet, die ihre jeweiligen Vorschläge für eine gesetzliche Regelung zur PID als so genannte Gruppenentwürfe in den Bundestag eingebracht haben.

Drei Gruppenanträge

Eine Gruppe plädiert für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Zwar soll die Untersuchung grundsätzlich verboten bleiben. Allerdings soll in zwei Ausnahmen ein Gentest am Embryo vor der Einpflanzung in die Gebärmutter erlaubt sein: Wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit auf eine Fehlgeburt oder Totgeburt besteht oder eine erst später ausbrechende Erbkrankheit sehr wahrscheinlich ist. Dabei soll auf eine Liste von konkreten Krankheitsbildern verzichtet werden. Stattdessen soll die Entscheidung im Einzelfall einer Ethikkommission überlassen werden.

Eine zweite Gruppe fordert ein vollständiges Verbot der PID. Die Gruppe der Gegner argumentiert unter anderem, dass weder der Gesetzgeber noch eine Kommission oder ein Arzt über lebenswertes oder nicht lebenswertes Leben entscheiden dürfe.

Der Vorschlag der dritten Gruppe formuliert eine Zwischenposition. Die Abgeordneten stellen auf die Lebensfähigkeit der Embryonen ab und nicht etwa auf das Vorhandensein einer schwerwiegenden Krankheit oder Behinderung. Eine Ausnahme von einem Verbot soll nur dann gelten, wenn der Embryo nicht lebensfähig ist.

Die Debatte war erst der Auftakt zu intensiven parlamentarischen Beratungen der Vorschläge. Der Bundestag hat die Gesetzentwürfe heute in die Ausschüsse überwiesen, wo sie unter anderem im Rahmen einer Anhörung mit Fachleuten erörtert werden sollen. 178 der 620 Abgeordneten haben sich noch nicht auf eine Position festgelegt.