Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur „Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ beraten (Drs. 19/2507). Mit dieser so genannten „Eine-für alle-Klage“ hat die SPD-Fraktion einen Meilenstein für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erreicht.

Das Gesetz, das für Verbraucherinnen und Verbraucher einen schnellen, effektiven und kostengünstigen Weg eröffnet, ihre Rechte gegen Konzerne vor Gericht geltend zu machen, soll zum 1. November 2018 in Kraft treten. Damit können VW-Kunden nach dem Dieselskandal noch rechtzeitig Klage einreichen.

Wie funktioniert die Klage genau?

Die Musterfeststellungsklage (MFK) erlaubt Verbänden, Verbraucherrechte wirksam und auf Augenhöhe vor Gericht durchzusetzen. Eingetragene Verbraucherschutzverbände sollen die Möglichkeit erhalten, das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen. Mit diesem rechtskräftigen Ergebnis kann der Verbraucher dann in einem Folgeprozess seine Ansprüche ein-klagen. Die Ansprüche müssen nicht an Prozessfinanzierer abgetreten werden und die Verbraucher erleiden keinen Rechtsverlust.

Gleichzeitig bekommen die Unternehmen Rechtssicherheit, und die Gerichte werden durch die Bündelung der Verfahren entlastet.

Was ist zu beachten?

Die Musterfeststellungsklage ist nur zulässig, wenn die Betroffenheit von mindestens zehn Verbrauchern glaubhaft gemacht wird und mindestens 50 Verbraucher ihre Ansprüche binnen zwei Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung der MFK zum Klageregister anmelden.

Klagebefugt sind nur besonders qualifizierte Einrichtungen. Dazu zählen in Deutschland registrierte Verbraucherschutzvereine nach § 4 UKlaG (Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen ) und ausländische qualifizierte Einrichtungen, die in einer Liste der EU-Kommission aufgeführt werden. Zusätzlich müssen diese qualifizierten Einrichtungen weitere strenge Voraussetzungen erfüllen, um Missbrauch auszuschließen.

Was bedeutet die „Eine-für-alle-Klage“?

Mit der „Eine für Alle-Klage“ kommen Verbraucherinnen und Verbraucher zügig und verlässlich zu ihrem Recht, und zwar unbürokratisch und kostengünstig.

Bei diesem Klageinstrument steht die gerechte Entscheidung und nicht der Profit im Vorder-grund. Viele Betroffene warten auf diese neue Klagemöglichkeit. Sie müssen zu ihrem Recht kommen, es darf nicht sein, dass hier massenweise Ansprüche wegen Verjährung verfallen – wie es konkret im VW-Abgasskandal droht. Mit der MFK werden Verbraucherrechte effektiv gestärkt.

Die SPD-Fraktion wollte die Musterfeststellungsklage bereits in der vergangenen Wahlperiode einführen. Das scheiterte aber am Widerstand der Union.

Weitere Informationen:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Musterfeststellungsklage.html