Bei allen Herausforderungen muss jedoch auch eines deutlich werden: Deutschland ist bereits heute Vorreiter in Sachen Klimapolitik. Sowohl unter Rot-Grün als auch in der Zeit der Großen Koalition hat die SPD wichtige umwelt- und klimapolitische Reformvorhaben verwirklicht und die entscheidenden Anstöße gegeben.
Gerade in der Großen Koalition war nur die SPD in der Lage, eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik zu entwickeln. Wir setzen auf eine nachhaltige Entwicklung. Wir stellen nicht nur klare Reduktionsziele auf und konzentrieren uns auf technologische Neuheiten, sondern eröffnen den Menschen die Perspektive von Sicherheit und Gerechtigkeit im Modernisierungsprozess der Industriegesellschaften.
Moderne Umweltpolitik und erfolgreiche Wirtschaftspolitik sind kein Gegensatz. Volkswirtschaften, die rechtzeitig auf Energie- und Ressourceneffizienz setzen, verbessern ihre Chancen, sich dauerhaft stabil zu entwickeln. Der Schutz der ökologischen Grundlagen ist Voraussetzung für eine weiterhin funktionsfähige Ökonomie. Zudem ist der Bereich der Erneuerbaren Energien ein enormer Job-Motor in Deutschland: Lag die Anzahl der Arbeitsplätze 2004 bei rd. 157.00 gehen realistische Szenarien davon aus, dass 2020 500.000 Arbeitsplätze in diesem Wirtschaftsbereich vorhanden sind.
Die Einigung der wichtigsten Industriestaaten zum Klimaschutz auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 ist ein richtungweisendes Signal für die Stärkung der Klimapolitik im Rahmen der Vereinten Nationen (VN). Es ist ein großer Erfolg, dass nunmehr auch die USA den VN-Prozess eindeutig als das zentrale Forum anerkennen, um zukünftige Klimaschutzmaßnahmen zu verabreden.
Die Staats- und Regierungschefs haben die Grundlage für ein Langfristziel gelegt:
- Bis zum Jahr 2050 sollen die globalen Treibhausgasemissionen mindestens halbiert werden.
- Zweitens haben sie einen Fahrplan zur Erreichung dieses Ziels verabschiedet: Ende 2009 sollen die Verhandlungen über ein neues VN-Klimaschutzabkommen abgeschlossen werden.
Es müssen allerdings konkrete Schritte folgen, um die Vereinbarungen inhaltlich zu füllen und umzusetzen. Die Große Koalition hat dazu auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg im August 2007 ein rund 30 Punkte umfassendes, zukunftsweisendes Maßnahmenpaket zur Energie- und Klimapolitik beschlossen. Darin sind u. a. enthalten:
- Verdoppelung der effizienten Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung im Strombereich auf 25 Prozent bis 2020.
- Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 30 Prozent bis 2020, sowie weiterer Ausbau bis 2030.
- Erneuerung des Kraftwerksparks durch effizientere Kraftwerke.
- Reduktion des Energieverbrauchs durch Gebäudesanierung, effiziente Heizungsanlagen und in Produktionsprozessen.
- Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor auf 14 Prozent im Jahr 2020.
- Steigerung der Effizienz im Verkehr und Steigerung des Anteils der Biokraftstoffe.
- Reduktion der Emissionen von weiteren Treibhausgasen, wie zum Beispiel Methan.
- Breitflächige Markteinführung von energieeffizienten Produkten im Markt über Standards und eine übersichtliche und verbraucherfreundliche Kennzeichnung aller stromverbrauchenden Geräte.
Am 5. Dezember 2007 hat das Kabinett das 1. Paket zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (IEKP) vorgelegt und hat damit die Beschlüsse von Meseberg umgesetzt.
Nicht alle Länder in Europa können gleich starke Klimaschutzziele umsetzen. Wir haben uns daher eigenständig auferlegt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken, soweit in der EU eine Reduktion um 30 Prozent angestrebt wird. Das IEKP der Bundesregierung bildet bereits eine Senkung um 36 Prozent der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 ab. Weitere Maßnahmen für die noch "fehlenden" 4 - 5 Prozent-Punkte folgen in den kommenden Jahren, wobei wir auch die Erfolge im IEKP I bilanzieren werden.
Folgende Maßnahmen des IEKP wurden bisher umgesetzt:
- Mit der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) verfolgen wir das Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien im Strombereich von derzeit ca. 12 Prozent auf mindestens 30 Prozent im Jahre 2020 zu erhöhen. Dazu regelt die Novellierung des EEG u. a. die Vergütungen für die verschiedenen Erzeugungsformen von Wind bis Geothermie neu. Das EEG hatten wir letztmals im Jahr 2006 novelliert. Ziel der Änderung war es damals, die durch das EEG entstehenden Kosten für einige besonders belastete Unternehmen zu senken und berechenbar zu machen. Bei der Ermittlung der EEG-Umlage haben wir inzwischen eine neue Verfahrensweise geschaffen, um damit vermeidbare Lasten für den Stromverbraucher zu verhindern.
- Mit Hilfe des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes wird ein großes Potential zum Klimaschutz durch die Einsparung fossiler Brennstoffe gefördert. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung soll daher bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent steigen. Hierzu sind im Wärmegesetz Pflichten für die Nutzung Erneuerbarer Energien bei Neubauten festgelegt und im Gebäudebestand das Programm zur Förderung der Marktreife von Techniken auf Basis Erneuerbarer Energien aufgestockt worden.
- Durch das veränderte Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll sich der Anteil der KWK-Stromerzeugung bis 2020 auf etwa 25 Prozent verdoppeln. Durch die Novelle werden im Interesse von Energieeinsparung und Klimaschutz Investitionen in die Modernisierung und den Neubau von hocheffizienten KWK-Anlagen angeregt. Für die Förderung der KWK-Stromeinspeisung und den Ausbau der Wärmenetze ist ein Fördervolumen von insgesamt jährlich bis zu 750 Millionen Euro vorgesehen.
- Mit dem Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb werden die Voraussetzungen für zügige Verbreitung von neuen Technologien wie "intelligenten Zählern" im liberalisierten Strom-Messwesen zur zeitgenauen Verbrauchsmessung als Voraussetzung für Stromeinsparungen geschaffen. Durch das Gesetz wird die bereits geltende Marktöffnung auf den Bereich des Messwesens, also des Zählers sowie die Ab- bzw. Auslesung der Messeinrichtungen erweitert.
- Mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung wurde eine Reduzierung der fluorierten Treibhausgase erreicht. Fluorierte Treibhausgase sind heute vor allem als Treibgas in Sprays, als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen und als Feuerlöschmittel in Brandschutzanlagen enthalten. Das Ziel der Emissionsreduktion dieser Stoffe kann daher durch technische Maßnahmen an den Anlagen und vor allem durch eine gezielte Stoffsubstitution oder der Einsatz alternativer Technologien erreicht werden.
Im Juni 2008 hat das Bundeskabinett das 2. Paket des IEKP beschlossen. Hierzu gehören das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, die Messzugangsverordnung, die Energiesparverordnung mit Energieeinsparungsgesetz, die Heizkostenverordnung sowie die Umstellung der Kfz-Steuer auf die Menge des CO2-Ausstoßes.
Unverständlicherweise hat die Union ein abgestimmtes Umweltgesetzbuch für Deutschland verhindert. Sie zementiert damit den im Genehmigungsrecht bestehenden Flickenteppich verschiedener Zuständigkeiten und verbaut damit der Wirtschaft Einsparungen bei Verwaltungs- und Planungskosten von rund 27 Millionen Euro pro Jahr. Um wenigstens die Kompetenzen des Bundes für einen besseren Umweltschutz zu nutzen, haben wir vier der ehemals fünf Einzelgesetze eingebracht und verabschiedet:
- Die Neuregelung des Naturschutzrechts war notwendig, weil mit der Föderalismusreform 2006 das Rahmenrecht abgeschafft und statt dessen für den Naturschutz eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern geschaffen wurde - verbunden mit Abweichungsrechten der Länder. Abweichungsfest sind nun aber das Recht des Arten- und Meeresschutzes sowie die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes. Die neue Kompetenzordnung lässt nunmehr eine umfassende Regelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Bund zu.
- Wie beim oben genannten Gesetz, war die Neuregelung des Wasserrechts aufgrund der Abschaffung des Rahmenrechts im Zuge der Föderalismusreform 2006 nötig. Stattdessen besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes - verbunden mit Abweichungsrechten der Länder. Abweichungsfest sind anlagen- und stoffbezogene Regelungen.
- Mit einem weiteren Gesetz sollen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor den schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bestehende Regelungslücken im Umweltrecht geschlossen werden. Bei der Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin soll diese oberhalb noch festzulegender Werte, bei denen gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie nur angewendet werden dürfen, wenn dafür eine rechtfertigende Indikation durch eine/n (Zahn)Arzt oder Ärztin gestellt wurde. Im Bereich der optischen Strahlung wird ein Nutzungsverbot von Solarien für Kinder und Jugendliche wegen des damit verbundenen Krebsrisikos festgeschrieben. Vorgaben zur Bestrahlungsstärke sind auf Verordnungsebene geplant.
- Schwerpunkt des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt ist die "Entrümpelung" von Vorschriften im Umwelt- und Verfahrensrecht.
An CDU/CSU ist auch das Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid (engl. Carbon Capture an Storage - CCS) vorläufig gescheitert. Damit sollte die Abscheidung und der Transport von Kohlendioxid sowie die dauerhafte und umweltverträgliche Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten geregelt werden.
Am 26. Januar 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland in Bonn als Initiator der Gründung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (International Renewable Energy Agency, IRENA) zusammen mit 74 weiteren Staaten die Satzung zu IRENA unterzeichnet. Mitte Mai 2009 ist der völkerrechtliche Staatsvertrag innerstaatlich in Kraft gesetzt und die Bundesrepublik Deutschland damit Mitglied von IRENA geworden.
IRENA wird als Know-how-Zentrum Kompetenzen in allen Bereichen erneuerbarer Energien bündeln. Zentrale Aufgabe von IRENA wird es sein, Industrie- und Entwicklungsländer beim Aufbau erneuerbarer Energien praxisnah zu unterstützen, insbesondere durch die Beratung der Regierungen zu politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, durch die Unterstützung beim Technologie- und Wissenstransfer sowie beim Kompetenzaufbau in den Mitgliedstaaten der Organisation. Darüber hinaus soll IRENA u. a. die Entwicklung von Finanzierungsmodellen vorantreiben und diese besonders im so-zioökonomischen Bereich anregen. Zudem wird IRENA als internationales Sprachrohr der erneuerbaren Energien die Öffentlichkeit über die Potenziale der erneuerbaren Energien informieren sowie dafür Sorge tragen, dass erneuerbare Energien in den internationalen politischen Prozessen eine adäquate Rolle spielen.
Im April 2009 haben wir die Änderung der Förderung von Biokraftstoffen beschlossen. Ziel ist es, Konkurrenzen in Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel zu vermeiden und den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen auszurichten. Vorgesehen ist daher, die gesetzliche Quote für Biokraftstoffe für das Jahr 2009 von 6,25 Prozent auf 5,25 Prozent abzusenken. Für die Jahre 2010 bis 2014 wird die Quote bei 6,25 Prozent eingefroren. Für das Jahr 2011 ist eine Überprüfung der künftigen Quotenhöhen im Rahmen eines Berichts der Bundesregierung an den Bundestag vorgesehen.
Mit dem Gesetz kann erstmals auch Biomethan auf die Ottokraftstoff- und Gesamtquote angerechnet werden. Die steuerliche Belastung von Biokraftstoffen soll in den kommenden Jahren nur um 3 statt um 6 Cent pro Liter steigen.
Mit der Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren haben wir im April 2009 die 1:1-Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/66/EG unter weitgehender Beibehaltung der auf Basis der geltende Batterieverordnung bereits bestehenden und in der Praxis bewährten Rücknahmestrukturen vollzogen.
Von der bisher geltenden EU-Richtlinie waren nur Batterien mit einem hohen Gehalt an Schwermetallen erfasst. Im Gegensatz dazu ist die neue Richtlinie darauf ausgerichtet, die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß zu beschränken und so zur Erhaltung der Qualität der Umwelt und zum Schutz der menschlichen Gesundheit beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen zukünftig möglichst alle Arten von Altbatterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden.
Im Februar 2008 haben wir die Chemikalien-Klimaschutzverordnung im Bundestag abschließend behandelt. Durch die Verordnung werden die Emissionen fluorierter Treibhausgase aus mobilen und stationären Kühlanlagen durch Vorschriften zur Dichtheit und Kennzeichnung der Anlagen und zur Rückgewinnung und Rücknahme der eingesetzten Kältemittel verringert. Da fluorierte Treibhausgase - auch bei kleinsten Mengen - einen sehr viel größeren Treibhauseffekt haben als Kohlendioxid, ist die Beachtung kleinster Mengen sehr entscheidend für die Entwicklung des Klimas. Mit der Verordnung tragen wir dem Rechnung.
Durch die verabschiedete 37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung werden ambitionierte Standards für den Stickoxidausstoß neuer Kraftwerke festgelegt. Damit werden neue Kraftwerke nicht nur effizienter, sondern auch sauberer als alte. Wir wollen damit die Luftqualität auf hohem Niveau sichern.
Im März 2008 haben wir das REACH-Anpassungsgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, das deutsche Chemikalienrecht an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe anzupassen. Das neue REACH-System sieht vor, dass Hersteller und Importeure die Stoffe, die sie ab einer Menge von einer Tonne im Jahr herstellen oder importieren, bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki registrieren lassen müssen. Die durch REACH gewonnen Informationen werden in einer Internetdatenbank der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Das neu gewonnene Wissen über chemische Stoffe, insbesondere über ihre langfristigen Wirkungen und ein darauf aufbauendes Risikomanagement, wird die Unternehmen bei der Entwicklung fortschrittlicher Produkte und Fertigungsprozesse unterstützen und künftig ein höheres Schutzniveau für Umwelt, Arbeitnehmer und Verbraucher gewährleisten.
Wir haben im Januar 2009 mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes das Atomgesetz verbessert. Dabei stehen zwei Punkte im Mittelpunkt. Zum einen soll die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen, die am Umgang mit radioaktiven Stoffen beteiligt sind, z. B. Antragsstellern, Genehmigungsinhabern, deren Beschäftigten sowie von behördlichen Sachverständigen, ausgeweitet werden. Damit soll vor dem Hintergrund der Terroranschläge von 2001 die Entwendung und Freisetzung von radioaktiven Stoffen noch wirkungsvoller verhindert werden. Zum anderen soll als Konsequenz aus dem Statusbericht des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz zur Schachtanlage Asse die Betreiberfunktion vom Helmholtz Zentrum München auf das Bundesamt für Strahlenschutz übergehen. Damit ist für den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig.
Im Juni 2008 haben wir das Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz werden Angleichungen aufgrund des Protokolls vom 12. Februar 2004 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Pariser und Brüsseler Übereinkommen) umgesetzt. Unter anderem ist eine höhere Mindestdeckungssumme von 1,5 Milliarden Euro eingeführt worden. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die Möglichkeit erhalten, Kosten für die Amtshandlungen über die Erhebung von Gebühren vollständig zu refinanzieren.
Im November 2008 haben wir das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) auf der Ebene des Bundes umgesetzt. Ziel ist der Aufbau einer nationalen Geodateninfrastruktur. Der Vorteil einer Geodateninfrastruktur besteht darin, dass Zugang und die Nutzung von Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Wirtschaft vereinfacht werden.
Wir haben im Oktober 2007 das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verabschiedet. Mit dieser "Kleinen Novelle" setzt Deutschland ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes um und kommt den Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) nach. Dem standen bisher insbesondere die Ausnahmen entgegen, die das bisherige BNatSchG u. a. für die Land- und Forstwirtschaft vorsah.
Der EU-weite Emissionshandel ist 2005 in Deutschland und der EU erfolgreich gestartet. Für die sogenannte zweite Handelsperiode 2008 bis 2012 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz für die Zuteilung der Emissionsrechte beschlossen. Wir haben den Emissionshandel zu einem einfachen, transparenten und wirksamen Klimaschutzinstrument ausgebaut. Die Zuteilungsmenge wird gegenüber dem aktuellen Emissionsniveau der emissionshandelspflichtigen Anlagen effektiv um 37 Millionen Tonnen pro Jahr oder rund 8 Prozent gekürzt. Im Vergleich zur ersten Handelsperiode beträgt die Kürzung sogar mehr als 11 Prozent. Damit wird eine zentrale Voraussetzung dafür geschaffen, dass Deutschland das völkerrechtlich verbindliche Ziel, eine Minderung seiner Treibhausgase gegenüber dem Basisjahr 1990 um 21 Prozent bis 2012, erreichen kann.
Mit einem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen hat die Große Koalition in einem längst überfälligen Schritt das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1971 grundlegend reformiert. Mit dieser Novellierung werden insbesondere die heutigen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und die relevanten betrieblichen Randbedingungen berücksichtigt.
Zudem werden damit eng zusammenhängende Regelungen des Luftverkehrsgesetzes zum Fluglärmschutz angepasst und inhaltlich fortentwickelt. Mit der Novellierung des Gesetzes wird auch auf Dauer ein tragfähiger Ausgleich der Belange der Luftfahrt einerseits sowie der berechtigten Lärmschutzinteressen der betroffenen Anwohner andererseits erreicht.
Wir haben die Voraussetzung für die Ratifizierung des "Aarhus-Übereinkommens" geschaffen. Mit dem beschlossenen Gesetz verbessert Deutschland die Rechte der von Zulassungsentscheidungen betroffenen Öffentlichkeit. Kernpunkte des Gesetzespakets sind die Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung bestimmter umweltbezogener Pläne, die Präzisierung der geltenden Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen sowie die Eröffnung einer umweltrechtlichen Verbandsklage bei solchen Zulassungsverfahren.