Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikbereiche berührt. Wir wollen mehr Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu sind auch ein Höchstmaß an Sicherheit, Transparenz und Wahlfreiheit sowie ein besserer Rechtsschutz erforderlich. Aussagekräftige Informationen, die Offenlegung von Risiken und der Schutz vor unlauterem Wettbewerb oder unseriösen Marktpraktiken sollen dazu beitragen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen auf Augenhöhe am Marktgeschehen teilhaben können.
Im Juli 2007 haben wir endlich ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation verabschiedet. Darin werden die Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit von sich aus über Missstände im Bereich von Lebens- und Futtermitteln oder Bedarfsgegenständen wie z. B. Kosmetika, Spielwaren und Wein zu informieren. Dabei sind auch die Namen der Hersteller und der betroffenen Erzeugnisse zu nennen. Mit dem eigenständigen Verbraucherinformationsgesetz erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals einen bundeseinheitlichen Anspruch auf Zugang zu den bei Behörden vorhandenen Informationen über diese Erzeugnisse.
In dem Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches stehen - neben einer Erhöhung des Bußgeldrahmens - vor allem Gesetzesänderungen im Mittelpunkt, die eine Aufdeckung des Handels mit überlagertem Fleisch und eine schnelle, länderübergreifende Risikoanalyse ermöglichen sollen. Unter anderem werden Restaurants verpflichtet, die Behörden zu informieren, wenn ihnen Gammelfleisch angeboten wird. Darüber hinaus wurden die rechtlichen Vorgaben für eine Information der Öffentlichkeit über Missstände im Bereich Lebens- und Futtermittel weiter abgesenkt.
Mit einer umfangreichen Reform des Versicherungsvertragsgesetzes haben wir einen gerechteren Interessenausgleich zugunsten der Versicherten geschaffen. Die Versicherten profitieren in Zukunft von verbesserten Beratungs- und Informationspflichten und werden bei der Lebensversicherung angemessen an den mit ihren Prämien erwirtschaften Überschüssen beteiligt. Daneben wurde mit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie dafür gesorgt, dass Versicherungsvermittler sich qualifizieren und registrieren sowie eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen.
Wir haben die im Zuge der amerikanischen Immobilienkrise aufgekommene Debatte um den Verkauf der Kreditforderungen aufgegriffen und für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes gesorgt: Der Schutz vor einer Kündigung des Immobilienkredits wurde deutlich gesteigert, die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert und das Risiko unberechtigter Zwangsvollstreckung weiter minimiert.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie, sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht wird mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen. Wer mit günstigen Krediten wirbt, muss auch sicherstellen, dass mindestens 2/3 der Verbraucherinnen und Verbraucher solche Kredite bekommen können. In den Effektivzins müssen alle Kosten eingerechnet werden, darunter auch mit der Finanzierung kombinierte Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen, soweit diese Voraussetzung für den Vertragsabschluss sind.
2007 wurde die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente umgesetzt. Finanzdienstleister müssen seitdem strengere Vorschriften gegenüber ihren Kundinnen und Kunden beachten: Es wurden Transparenzvorschriften erlassen, Wohlverhaltensregeln und die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen. Provisionen der Vermittler an die Wertpapierunternehmen müssen offengelegt werden. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung wurde mit der Novelle des Schuldverschreibungsrechts 2009 verbessert: Künftig muss der Finanzberater in einem schriftlichen Protokoll, das dem Kunden auszuhändigen ist darlegen, welche Gründe für die Anlageempfehlung maßgeblich waren; zudem wurden die Verjährungsfristen auf bis zu 10 Jahre verlängert.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes wurden Einlagen von Kunden auf Giro- und Sparkonten ab Juni 2009 bis 50.000 Euro, ab Dezember 2010 bis 100.000 Euro abgesichert. Die bisherige Verlustbeteiligung der Anleger wurde abgeschafft.
Wir ermöglichen Schuldnern durch eine Reform des Kontopfändungsschutzes trotz einer Kontopfändung weiterhin die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Jeder Inhaber eines Girokontos kann von seiner Bank verlangen, dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Dieses Konto genießt dann einen besonderen Schutz, unabhängig der Art der auf dem Konto eingehenden Beträge. Erstmals gilt der Schutz dann u. a. auch für Selbständige. Auf dem Konto wird ein Sockelbetrag von derzeit 985,15 Euro pfändungsfrei gestellt. Der Schuldner kann so seinen anderen Zahlungsverpflichtungen, wie z. B. für Miete, weiterhin nachkommen.
Wir haben die Rechte der Bahnkunden gestärkt. Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer haben europaweit künftig erstmals verbriefte Rechte, vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen. Es gibt Ansprüche auf Entschädigungen, die u. a. nach der Dauer der Verspätung gestaffelt werden. Noch weitergehende Regelungen gelten für den Nahverkehr, z. B. wenn nachts das Ziel nicht mehr erreicht werden kann. Künftig werden es außerdem Menschen mit Behinderungen leichter haben, mit der Bahn zu fahren. Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssen dafür sorgen, dass der Bahnhof, die Bahnsteige, die Fahrzeuge und andere Einrichtungen auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind.
Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in den letzten Jahren zu einem die Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich belästigenden Problem entwickelt. Außerdem werden vermehrt Fälle von "untergeschobenen" Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit Telefonwerbung, bekannt. Bereits nach geltendem Recht ist die Werbung mit Telefonanrufen rechtswidrig, wenn sie ohne Einwilligung erfolgt. Wir haben das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Bereich durch das Gesetz zur besseren Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung erheblich verbessert. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig telefonisch geschlossene Verträge generell widerrufen. Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung werden in Zukunft mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten haben wir auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbung mittels eines Telefonanrufs verboten. Verstöße hiergegen können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurden weitere Regelungen zum Schutz vor untergeschobenen Verträgen bei der Betreibervorauswahl erlassen. Es wurden neue Preisobergrenzen bei Anrufen aus dem Mobilfunk- und Festnetz eingeführt und die Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur bei Verstößen gegen die Roaming-Verordnung verbessert.
Der Datenschutz im privaten Geschäftsverkehr wurde deutlich verbessert: Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes wurden erstmals konkrete Regelungen zur Tätigkeit von Auskunfteien erlassen. Die Betroffenen erhalten Informations- und Auskunftsrechte über die gespeicherten Daten, insbesondere von sogenannten Scoringverfahren und können eine Korrektur von falschen Daten verlangen. Durch die Einführung spezifischer Erlaubnistatbestände wird mehr Rechtssicherheit erreicht. Das zweite Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes enthält Verbesserungen bei der Nutzung insbesondere von Kundendaten für Werbung und andere Zwecke und verbessert die Eingriffsmöglichkeiten der Datenschutzbeauftragten. Für die Auftragsdatenverarbeitung werden präzisere Vorschriften erlassen, die Strafverfolgung wird erleichtert und die Strafen verschärft.
Tabakerzeugnisse dürfen nicht mehr in Zeitungen, Zeitschriften, im Internet sowie im Hörfunk beworben werden. Dies bestimmt das Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes. Untersagt sind auch das Sponsoring bei Veranstaltungen mit Fernsehübertragung sowie das kostenlose Verteilen von Tabakprodukten. Durch dieses Gesetz wird eine entsprechende Richtlinie der EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen umgesetzt.
Im Gentechnikrecht haben wir mehrere Änderungen vorgenommen. Anfang 2006 haben wir das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Das Gesetz dient der vollständigen Umsetzung der europäischen Freisetzungsrichtlinie. Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 regelt die Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) zu Erprobungs- oder Forschungszwecken. Sie gilt auch für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen.
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes wurden 2007 verantwortbare Erleichterungen für die Forschung und Anwendung der Gentechnik in Deutschland beschlossen, wobei der Schutz von Mensch und Umwelt oberstes Ziel bleibt und Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern sowie die Koexistenz der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen gewährleistet wird. Die Haftungsregelung bleibt unverändert bestehen und das öffentlich einsehbare Standortregister erhalten. Durch eine neue Regelung zur Kennzeichnung von Produkten "ohne Gentechnik" können Verbraucher künftig erkennen, dass die Lebensmittel ohne Gentechnik hergestellt wurden und die Tiere gentechnikfreies Futter bekommen haben.
30 Prozent aller Gesundheitskosten gehen auf ernährungsbedingte Krankheiten zurück. Mit dem von der Bundesregierung vorgestellten Nationalen Aktionsplan will die Bundesregierung bis 2020 das Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Bevölkerung verbessern und die Zahl Übergewichtiger insgesamt verringern. Die Bundesregierung verabschiedete Eckpunkte zum Thema "Gesunde Ernährung und Bewegung - Schlüssel für mehr Lebensqualität". Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für den Aktionsplan "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung", der im Juni 2008 vorgestellt wurde. Zur Umsetzung des Plans stellen das Verbraucherschutz- und das Gesundheitsministerium für die kommenden drei Jahre zusammen insgesamt 45 Millionen Euro zur Verfügung.
Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind eng miteinander verwoben. Land- und Forstwirte sind nicht nur Produzenten von Nahrungsmitteln, Rohstoffen und Energie, sie spielen auch eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des ländlichen Raumes. Mit der Agrarreform haben wir den ländlichen Raum gestärkt und neue Spielräume für unternehmerische Entscheidungen eröffnet. In der Landwirtschaft wird nicht mehr die Produktion einzelner Erzeugnisse gefördert, sondern die vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft durch einheitliche Flächenprämien. Eine standortangepasste Erzeugung, die den Anforderungen der Umwelt, des Tierschutzes und der Nahrungsmittelsicherheit Rechnung trägt, bleibt unser Ziel. Nachdem grundlegende Entscheidungen dazu bereits 2003 getroffen und 2005 für den größten Teil der Ackerflächen umgesetzt worden waren, folgten in dieser Legislaturperiode weitere Reformen bei Zucker (2006), Obst und Gemüse (2007) sowie Wein (2008). In allen Bereichen werden staatliche Interventionsmaßnahmen zurückgeführt, Angebot und Nachfrage in ein besseres Gleichgewicht gebracht und die Möglichkeiten der Erzeuger gestärkt, mit eigenen Maßnahmen auf Veränderungen im Markt reagieren zu können. Einkommenseinbußen, insbesondere der Zuckerrübenerzeuger und der Erzeuger von Obst und Gemüse, werden durch Direktzahlungen teilweise aufgefangen, so dass eine auch sozial verträgliche Umstrukturierung ermöglicht wird. Im Weinsektor wurden zahlreiche Vorschriften zur Verbesserung der Qualität und im Bezeichnungsrecht erlassen.
Mehr Eigenverantwortlichkeit der Marktbeteiligten, eine höhere Transparenz über das Marktgeschehen, eine deutliche Vereinfachung und Entbürokratisierung bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften brachte das Fleischgesetz 2007.
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes haben wir 2006 eine Rechtslücke geschlossen und mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geschaffen: Mittel, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen sind und mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel übereinstimmen, können seitdem angewendet werden, wenn die Identität durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt worden ist.
Neuere Rechtsentwicklungen machten es erforderlich, dass wir im Dezember 2007 das Pflanzenschutzgesetz erneut ändern mussten. Eingeführt worden ist eine Anzeigepflicht für Unternehmen, die den Ankauf von Pflanzenschutzmitteln vermitteln. Die Aufzeichnungspflichten der Landwirtschaft zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind konkretisiert und einheitlich gefasst worden. So können Kontrollen effizienter gestaltet werden. Auch geändert wurde in diesem Zusammenhang das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Gesetz), um die Beteiligung und Mitwirkung anderer Bundeseinrichtungen gebührenrechtlich berücksichtigen zu können.
Mit dem Düngegesetz haben wir das Inverkehrbringen von Düngemitteln, sowie den Vorgang des Düngens neu geregelt. Das Gesetz wurde erforderlich, da das Düngemittelgesetz von 1977 nicht mehr zeitgemäß war. Zum Schutz der Anwender von Düngemitteln und der Gesundheit von Verbrauchern sowie von Tieren und des Naturhaushalts waren neue Regelungen zur Anwendung von und dem Handel mit Düngemitteln notwendig.
Das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus passt die Vorschriften des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes an EG-rechtliche Bestimmungen an. Um den Status quo der Kontrollen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung aufrecht zu erhalten, bedurfte es vor dem Hintergrund der geänderten Gemeinschaftsrechtslage einer expliziten Einbeziehung dieser Einrichtungen in das Kontrollsystem. Auch die Straf- und Bußgeldvorschriften wurden zur Anpassung an die neue EG-Verordnung überarbeitet.
Mit dem Agrar- und Fischereifonds-Informationengesetz werden die EU-Vorgaben für den Bereich der Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei umgesetzt. EU-Zahlungen an Landwirte, die Fördermittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) erhalten haben, werden nun in einer bundeseinheitlichen Datenbank veröffentlicht. Entsprechendes gilt für die Empfänger von Fördermitteln aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF). Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz bei der Verwendung staatlicher Fördermittel.
Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes und des Tierschutzgesetzes wurden verschiedene Vorschriften des Gemeinschaftsrechtes in Bezug auf die Tierzüchtung umgesetzt. Insbesondere wurden Regelungen zur Erhaltung tiergenetischer Ressourcen bei landwirtschaftlichen Nutztieren getroffen und es werden die Rechte und Verantwortlichkeiten der Zucht-organisationen gestärkt. Deren Aufgabe - und nicht mehr die des Staates - ist es, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen durchzuführen. Die Regelungen und Anforderungen an solche Prüfungen wurden neu gestaltet und entbürokratisiert.
Im November 2007 haben wir das Erste Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mobile Tierschauen und Zirkusbetriebe mit Tierhaltung werden nunmehr zum Schutz der Tiere in einem entsprechenden Register erfasst. Durch das Register soll erreicht werden, dass in jedem Bundesland von den Behörden die selben Daten erhoben und in allen Behörden automatisierte Verfahren angewendet werden, damit eine schnelle Datenübermittlung möglich und die generelle Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften sichergestellt wird.
Durch das zweite Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes werden die Möglichkeiten verbessert, dass Nutztiere tierschutzkonform untergebracht werden. Es wurde eine Ermächtigung zum Erlass eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Haltungseinrichtungen in das Tierschutzgesetz eingeführt (Tierschutz-TÜV). Durch die neue Regelung soll Rechtssicherheit, ein verringerter Prüfaufwand der Behörden und die Verkürzung des Genehmigungsverfahrens erreicht werden.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) werden die Ausgaben der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung reduziert, Kleinstrenten vorzeitig abgelöst und Änderungen bei den Leistungen beschlossen. Gleichzeitig wurde die Organisation modernisiert und es wurden Parallelstrukturen abgebaut. Auch bei einem geringeren Bundeszuschuss werden die Beiträge für die Versicherten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung stabil bleiben oder sogar absinken.
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde eine Organisationsreform für die bisher 7 Bundesforschungsanstalten beschlossen. Sie werden künftig mit 4 Bundesforschungsinstituten zu den Themenbereichen Pflanze, Tier, Ernährung und Lebensmittel sowie ländliche Räume, Wald und Fischerei die Bundesregierung unterstützen. Die Neustrukturierung unterstützt die Vernetzung von Ressortforschung mit anderen Instituten der Forschungslandschaft im Agrar- und Verbraucherbereich und ermöglicht mehr wissenschaftliche Exzellenz.
Mit dem Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen haben wir die europäischen Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung von Verbraucherrechten zuständigen nationalen Behörden umgesetzt. Mit einer zentralen Behörde in jedem Mitgliedstaat, die auch über bestimmte Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse verfügt, um Verstöße effektiv unterbinden zu können, wird der Verbraucherschutz in der EU auch grenzüberschreitend besser durchgesetzt. Diese zentrale Verbindungsstelle ist in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).