Subsidiär Schutzberechtigte, also Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, dürfen ihre Ehegatten und minderjährigen Kinder dann wieder in begrenztem Umfang nachholen, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt werden. Darauf haben sich Union und SPD am Dienstagvormittag verständigt. Da die bisherige Regelung des Familiennachzugs Mitte März ausläuft, soll der Bundestag noch diese Woche eine Übergangsregelung bis Ende Juli beschließen (Drs. 19/439).
Folgendes ist vereinbart: Bis zum 31. Juli soll der Nachzug von engen Familienmitgliedern weiter ausgesetzt bleiben, anschließend aber wieder für 1000 Menschen pro Monat möglich sein. Eine Härtefallregelung bleibt darüber hinaus bestehen. Bei Vorliegen völkerrechtlicher oder dringender humanitärer Gründe gemäß § 22 Aufenthaltsgesetz kann bereits jetzt und nach einer Neuregelung auch über das 1000er-Kontingent hinaus eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das gilt ebenfalls für Resettlement-Programme und die humanitäre Aufnahme nach § 23 Aufenthaltsgesetz. Die Antragstellung ist ab sofort bei den deutschen Botschaften möglich.
Die genauen Details für diese dauerhafte Neuregelung sollen in den kommenden Monaten noch erarbeitet und im Innenausschuss des Bundestages beraten werden.
SPD-Fraktionsvizin Eva Högl sprach von einer guten Einigung beim Familiennachzug. "Wir werden eine Übergangsregelung schaffen und die Aussetzung des Nachzugs ausdrücklich nur bis 31. Juli 2018 befristen", sagte Högl. Die Leitlinie bei den Verhandlungen sei für die SPD-Fraktion die UN-Kinderrechtskonvention. Familiennachzug sei „für alle Familien wichtig und richtig – unabhängig von dem in Deutschland erhaltenen Schutzstatus.“
Am Donnerstagvormittag hat das Parlament die Übergangsregelung beschlossen. Für das Gesetz stimmten nach Angaben des Bundestags 376 Abgeordnete, dagegen 298; es gab vier Enthaltungen.
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Eva Högl erläutert im Video die Übergangsregelung für den begrenzten Familiennachzug von Bürgerkriegsflüchtlingen. Ab August ist er wieder möglich.