Was ändert sich beim Familiennachzug?

Zur Bewältigung der aktuellen Situation haben die Parteivorsitzenden von SPD, CDU, CSU am 05.11. beschlossen, dass der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden soll. Das betrifft aktuell lediglich 0,6 Prozent aller Entscheidungen. 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis Ende Oktober in 1.366 Fällen subsidiären Schutz gewährt (BAMF-Asylstatistik Oktober 2015).

Was bedeutet subsidiärer Schutz?

Auf subsidiären Schutz (§ 4 AsylG) kann Anspruch haben, wem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann, vor allem weil er nicht individuell verfolgt ist. Er wird aber als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe vorbringt, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, etwa infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts (sog. „Bedrohung“). Während Flüchtlinge nach der GFK von der Ausländerbehörde für drei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, beträgt die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Geschützte lediglich ein Jahr und kann für zwei weitere Jahre verlängert werden, wenn die Bedrohung im Heimatland fortbesteht.

Wie läuft das (beschleunigte) Verfahren bei Antragstellern aus Syrien?

Seit November 2014 entscheidet das BAMF – entsprechend einer Verständigung der Innenminister von Bund und Ländern – über Anträge von Syrern nahezu ausschließlich im schriftlichen Verfahren mit Hilfe eines Fragebogens und verzichtet auf eine persönliche Anhörung. Der Grund für diese Verfahrensumstellung lag in der offensichtlichen Schutzbedürftigkeit syrischer Flüchtlinge und erfolgte mit dem Ziel, die Verfahren für Antragsteller aus extrem unsicheren Herkunftsländern wie Syrien deutlich zu beschleunigen. Bereits vor der Verfahrensumstellung erhielten Antragsteller aus Syrien überwiegend Flüchtlingsschutz (2014 bis einschließlich Oktober ca. 65 Prozent) und nur zu einem geringeren Teil subsidiären Schutz (2014 bis einschließlich Oktober ca. 18 Prozent).