Beispielsweise ist knapp ein Drittel aller Bahnhöfe in Deutschland nicht barrierefrei gestaltet. Flugreisen gestalten sich für Menschen mit Behinderung außerordentlich schwierig. Manche Billig-Airlines versuchen immer wieder, ihre Beförderung generell abzulehnen. Nur ein Prozent deutscher Wohnungen ist barrierefrei gestaltet. Diese Umstände sind diskriminierend. Im Sinne der UN-Behindertenkonventionen muss Teilhabe und Selbstbestimmung auch in den Bereichen Mobilität und Wohnen garantiert werden.
Wir fordern in unserem Antrag, dass diese Bereiche im für 2011 angekündigten Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt werden. Beispielsweise müssen für Eisenbahnverkehr und öffentlichen Personennahverkehr verbindliche Fristen für die Beseitigung bestehender Barrieren gesetzt werden. Das Luftfahrtbundesamt muss die Einhaltung der Behindertenrechte im Flugverkehr besser überwachen. Längere Ampelschaltungen kommen nicht nur Menschen mit Behinderung zugute, sondern wären auch für ältere Menschen und Familien mit Kindern eine erhebliche Erleichterung des Alltags. Bei Bau und Umbau von Wohnungen sollen die Baunormen zur Barrierefreiheit unverändert in allen Ländern gelten. Ziel muss es sein, eine diskriminierungsfreie Lebenswelt zu schaffen, die die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung garantiert.