Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen hat, soll nun Regelungen ermöglichen, die Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender schneller und konsequenter umzusetzen. Das gilt gerade mit Blick auf solche Ausreisepflichtigen, von denen eine Gefahr für die Sicherheit ausgeht. Deshalb soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) weitere Befugnisse erhalten, um die Identität von Asyl-suchenden festzustellen, wenn Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegen.
Das Bamf soll künftig – bei Vorliegen strenger rechtsstaatlicher Voraussetzungen – vor allem Mobiltelefone herausverlangen und auswerten können, um die Identität des Ausländers fest-zustellen, wenn das nicht durch andere, mildere Mittel möglich ist.
Die Vorlage (Drs. 18/11546) sieht zudem Regeln für eine schärfere Überwachung von so genannten ausreisepflichtigen Gefährdern vor. Sie sollen künftig verpflichtet werden können, eine „elektronische Fußfessel“ zu tragen und können auch leichter in Abschiebehaft genommen werden.
Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben
Diese Haft bei gefährlichen Ausreisepflichtigen soll dem Gesetzentwurf zufolge auch dann zulässig sein, wenn die Abschiebung nicht absehbar innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann. Das ist bei fehlenden Reisepapieren noch immer häufig der Fall.
Schließlich wird klargestellt, dass das Bamf nach einer Einzelfallabwägung Daten, vor allem aus medizinischen Attesten, auch zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben des Asylbewerbers oder von Dritten an die zuständigen Behörden übermitteln darf. Der islamistisch motivierte Sprengstoffanschlag von Ansbach am 24. Juli 2016 hat deutlich gemacht, dass es einer solchen gesetzlichen Klarstellung bedarf.
Des Weiteren dürfen dem Gesetzentwurf zufolge ausländische Reisepapiere auch von Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit einbehalten werden, wenn Gründe zum Passentzug vorliegen. Damit sollen Ausreisen aus Deutschland mit dem Ziel, sich an „irregulären Kampfhandlungen“ im Ausland zu beteiligen, verhindert werden.
Zu den sonstigen geplanten Maßnahmen gehört eine Regelung, nach der die Länder Asylsuchende ohne Bleibeperspektive die Verpflichtung verlängern können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen.
Mit Koalitionsmehrheit hatte der Innenausschuss zuvor einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag angenommen. Danach soll unter anderem „die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels verhindert werden“, wie es in der Begründung heißt.
SPD-Fraktionsvizin Eva Högl und der innenpolitische Sprecher Burkhard Lischka machen deutlich: „Der Anschlag vom 19. Dezember vergangenen Jahres in Berlin hat uns erschreckend deutlich vor Augen geführt, wie gefährlich es ist, bekannte Gefährder nicht ausreichend zu überwachen. Die Sicherheitsbehörden haben versagt, eine Verantwortung hat auch der Bundesinnenminister, der die rechtlichen Möglichkeiten zur Festsetzung von Anis Amri, dessen kriminelle Biografie bekannt war, nicht genutzt hat.“
Diese Maßnahmen garantierten keine absolute Sicherheit, allerdings seien sie „ein wichtiger Schritt, damit wir keinen neuen Fall Anis Amri erleben müssen.“
Der Gesetzentwurf fußt ursprünglich auf einer Einigung der Bundesminister Maas (SPD) und de Maiziere (CDU) nach dem Anschlag in Berlin sowie einer entsprechenden Vereinbarung der Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 9. Februar 2017.