Diese Steuervermeidung entsteht regelmäßig durch grenzüberschreitende Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer. Die benutzten Praktiken werden als Steuerplanung bezeichnet und sind zwar formal legal, stehen aber der Absicht von Steuergesetzen oftmals im Widerspruch. Die Einnahmeausfälle entziehen den Staaten dringend erforderliche Mittel für öffentliche Investitionen und die Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
Gewinne werden zum Beispiel durch unangemessene konzerninterne Verrechnungspreise, Zinszahlungen oder Lizenzgebühren aus dem Quellenstaat in Staaten mit vorteilhaften Steuersystemen abgesaugt. Bei der Steuerplanung werden außerdem Unstimmigkeiten zwischen zwei oder mehr Steuersystemen ausgenutzt, um die Steuerschuld zu senken.
Angesichts der grenzüberschreitenden Dimension der Steuervermeidung haben sich die großen Industriestaaten zu einem abgestimmten Vorgehen gegen Steueroasen verpflichtet.
Die SPD-Fraktion fordert in einem Entschließungsantrag (Drs. 17/12819) zu einer Koalitionsinitiative, dass die Vorhaben der G20, der OECD und der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung durch die Bundesregierung konsequent unterstützt und vorangetrieben werden müssen.
Als erster Schritt müssen die bereits bestehenden Handlungsempfehlungen von OECD und Europäischer Union in deutsches Recht unverzüglich umgesetzt werden. Denn dadurch kann künftig Gewinnverschiebungen durch Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf grenzüberschreitende Vorgänge zwischen Betriebsstätte und Unternehmen entgegen gewirkt werden.
Außerdem muss die von der Gruppe Verhaltenskodex des Rates der Europäischen Union
empfohlene Lösung von Qualifikationskonflikten bei sogenannten hybriden Finanzierungsinstrumenten umgesetzt werden. Solche Qualifikationskonflikte werden zur Schaffung unbesteuerter Einkünfte genutzt. Sie entstehen, wenn ein Finanzierungsinstrument im einen Staat als Fremdkapital und im anderen Staat als Eigenkapital angesehen wird.
Die Bundesregierung muss auch im nationalen Steuerrecht Qualifaktionskonflikte lösen, insbesondere bei der grenzüberschreitenden Besteuerung von Personengesellschaften.