Demokratie braucht finanziell unabhängige und unbestechliche Abgeordnete, das ist Standpunkt der SPD-Bundestagsfraktion. Mit dem freien Mandat und dem Auftrag, Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes zu sein, wäre es unvereinbar, wenn finanziell abhängige Abgeordnete im Parlament entscheiden oder wenn sie Entscheidungen aufgrund illegitimer Vorteile treffen oder unterlassen. Deshalb stellt sich die Große Koalition zu Beginn dieser Wahlperiode gleich zwei großen Herausforderungen: Abgeordnetenentschädigung und die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung sollen neu geregelt werden.

Die Grundlagen des Gesetzentwurfs (Drs. 18/477) sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts. Der Deutsche Bundestag hatte sie Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen. In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten (R 6) zu orientieren. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250.000 Einwohner umfasst.

„R 6“ als Orientierungsgröße entspricht zwar der bereits seit 1995 bestehenden gesetzlichen Regelung, tatsächlich haben die Abgeordnetenbezüge diesen Betrag nie erreicht, da die Parlamentarier wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet hatten. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung.

Abgeordnetenentschädigung wird Lohnentwicklung angepasst

Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Juli 2014 von jetzt 8252 Euro um fünf Prozent bzw. 415 Euro auf 8667 Euro und zum 1. Januar 2015 um weitere 4,8 Prozent bzw. 415 Euro auf dann 9082 Euro angehoben werden. Damit wird die Bezugsgröße R6 18 Jahre nach Bestehen der gesetzlichen Regelung erstmals erreicht. Nicht gefolgt ist die SPD-Bundestagsfraktion dem Vorschlag der Kommission, die Abgeordnetenentschädigung auch um den Familienzuschlag zu erhöhen, denn die Familiensituation von Abgeordneten ist individuell unterschiedlich.

Vom 1. Juli 2016 an soll die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angepasst werden. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten in Deutschland. Das heißt also auch, dass die Abgeordnetenbezüge mit der Lohnentwicklung sinken können. Christine Lambrecht, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, betonte in ihrer Rede, dass nach der Kopplung der Diäten an die Löhne in Deutschland die Höhe der Abgeordnetenentschädigung nicht mehr neu entschieden werde.

 

Deutliche Einschnitte bei der Altersversorgung

Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf eine angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Die Kommission war der Auffassung, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz auch ein hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem geben müsse. Sie hält die Höhe des geltenden Versorgungsniveaus für angemessen und verfassungskonform. Allerdings hat die Fraktion die geltenden Regeln kritisch überprüft und schlägt spürbare Absenkungen bei der Altersversorgung vor:

  • Bisher konnten langjährige Abgeordnete schon mit 55 bzw. 57 Jahren ohne Abschlag Altersversorgung beziehen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Zukünftig gelten die Regeln der Rente mit 67 auch für Abgeordnete. Für bereits erworbene Ansprüche gilt Bestandsschutz.
  • Eine vorzeitige Altersentschädigung kann künftig – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung – nur mit Abschlägen und frühestens mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden (Der Abschlagsbetrag beträgt wie in der gesetzlichen Rentenversicherung 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenen Monat).
  • Der Höchstsatz der Altersversorgung wird von 67,5 Prozent auf 65 Prozent abgesenkt.

Höhere Kürzungen bei Fehltagen

Die Kürzung der Kostenpauschale, wenn Abgeordnete an einem Plenartag oder bei einer namentlichen Abstimmung fehlen, wird verdoppelt. Bei unentschuldigtem Fehlen an einem Plenartag werden zukünftig 200 Euro statt 100 Euro, bei einer namentlichen Abstimmung 100 Euro statt 50 Euro abgezogen.

Abgeordnetenbestechung wird endlich strafbar

Dafür hat die SPD-Fraktion sich lange eingesetzt: die bessere Bestrafung der Abgeordnetenbestechung. Dennn Korruption, Klüngelwirtschaft und undurchsichtige Mauscheleien beschädigen die demokratischen Institutionen und zerstören Vertrauen in die Politik. Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Alles andere bleibt straffrei. Das Gesetz dient nun dazu, strafwürdige Manipulationen bei der Wahrnehmung des Mandats ahnden zu können (Drs. 18/476). Zugleich wird damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen kann.

Künftig wird bestraft, wer einem Mandatsträger oder einer Mandatsträgerin einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass der Abgeordnete bei Mandatswahrnehmung eine vom „Auftraggeber“ gewünschte Handlung vornimmt oder unterlässt. Umgekehrt trifft es den oder die Abgeordnete, wenn er oder sie für solche Handlungen einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Vorteile meint materielle Vorteile genauso wie immaterielle Vorteile. Die Straftat kann mit bis Haft bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.

Christine Lambrecht machte in der Debatte klar, dass die Neuregelungen als Gesamtpaket verstanden werden müssten. Die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung ist ein wichtiger Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion, die schon im letzten Jahr einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hatte. Die schwarz-gelbe Koalition hatte dieses Vorhaben in der vergangenen Legislatur blockiert.

Zehn Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption sei der Straftatbestand nun endlich gesetzlich geregelt, lobte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl. Es sei der SPD-Bundestagsfraktion ein Anliegen gewesen, das Gesetz gleich am Anfang der Legislatur im Rahmen der großen Koalition zu beraten. Denn Korruption wirksam zu bekämpfen sei wichtig, um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Demokratie zu festigen.

 

Teresa Bücker