Das EEG verankerte den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien. Entsprechende Anlagen müssen bevorzugt angeschlossen und der Strom muss von den Netzbetreibern vorrangig abgenommen, übertragen und vergütet werden. Die Branche boomt seither und der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch kletterte innerhalb von zehn Jahren von 6,3 auf über 16 Prozent. 2020 sollen es 30 Prozent sein - so ist es im EEG fest geschrieben - und bei unvermindertem Ausbau kann die Stromversorgung im Jahr 2050 bereits vollständig durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Ebenso vielversprechend sind die Beschäftigungsaussichten. Bereits heute stellt die Branche mehr als 280.000 Arbeitsplätze und in den kommenden zehn Jahren werden voraussichtlich noch über 200.000 neue Jobs hinzukommen. Inzwischen dient das EEG knapp 50 Ländern der Welt als Vorbild für ähnliche Fördersysteme.
Erfolgsgeschichte fortschreiben
Wir wollen die Erfolgsgeschichte des EEG fortschreiben. In unserem Antrag „Das EEG - Auf dem besten Weg zu einer ökologischen und sozialen Energiewende" fordern wir die Bundesregierung auf, eine energiepolitische Strategie vorzulegen, mit der die CO2-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 um bis zu 95 Prozent verringert werden und die Unabhängigkeit von Energieimporten erhöht wird.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir das EEG mit Weitsicht und Bedacht weiterentwickeln. Politische Schnellschüsse, wie die von Umweltminister Röttgen geplante zusätzliche Absenkung der Solarförderung, dürfen nicht das Wachstum der Branche bremsen und somit die technologische Vorreiterrolle der deutschen Unternehmen gefährden. Anstelle dessen muss die jeweilige Förderung so angepasst werden, dass genug Spielraum für Forschung und Entwicklung bleibt und gleichzeitig Anreize zur Kostensenkung gegeben sind. Das EEG ist ein langfristig angelegtes, unverzichtbares Instrument zur Technologieförderung und schafft Planungs- und Investitionssicherheit für potenzielle Investoren. Als Solches wollen wir es erhalten.
Flankierung durch weitere Maßnahmen
Das EEG kann aber nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn es flankiert wird von anderen Maßnahmen. Dazu zählen zum einen ein forcierter Netzausbau von Hoch- und Höchstspannungsleitungen, um im Rahmen des Ausbaus der Offshore-Windenergie den Stromtransport von den Küsten in die Verbrauchsschwerpunkte zu gewährleisten und der zu erwartenden Ausweitung der dezentralen Stromeinspeisung in den kommenden Jahren gerecht zu werden. Um die Netze zu entlasten, brauchen wir außerdem Anreize zur Weiterentwicklung der Speichertechniken.
Zum anderen gilt es, die Förderprogramme im Wärme- und Effizienzbereich fortzuschreiben. Für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bedeutet dies, dass zusätzlich zu Neubauten langfristig auch der Gebäudebestand in die Verpflichtung zur Nutzung Erneuerbarer Energien einbezogen werden muss. Parallel dazu müssen das bewährte Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) sowie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit der notwendigen finanziellen Ausstattung bestehen bleiben.
Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ein Energieeffizienzgesetz vorzulegen, mit dem die durchschnittliche jährliche Steigerung der Energieproduktivität um drei Prozent verlässlich überprüft werden kann. Es soll außerdem garantieren, dass die derzeitigen Energieanbieter verstärkt zu Energiedienstleistern werden, die ein Interesse an einer effizienten Nutzung von Energie beim Kunden wecken.
Fest steht für uns: Unsere Energieerzeugung hat nur dann eine ökologische und soziale Zu-kunft, wenn wir ohne Wenn und Aber auf Erneuerbare Energien setzen und ihr Potenzial voll ausschöpfen. Nur wenn die Energiekosten von den zukünftig steigenden Preisen fossiler und nuklearer Energieträger entkoppelt werden, kann Energie für alle bezahlbar bleiben. Eine Rückkehr zur Atomenergie ist keine Alternative, sondern bremst den Ausbau Erneuerbarer Energien massiv.