Wir wollen den Tierschutz stärken und fordern daher die Einführung eines Klagerechts für Tierschutzverbände auf Bundesebene. Nur so kann die Einhaltung des Tierschutzgesetzes auch in der Praxis gewährleistet werden. Unseren Antrag haben wir heute in den Bundestagsausschüssen eingebracht.
Das Verbandsklagerecht bedeutet mehr Mitbestimmung. Es würde anerkannten Tierschutzorganisationen endlich dasselbe Recht zugestehen wie schon lange Umwelt-, Naturschutz- und Verbraucherschutzverbänden. Ein Verbandsklagerecht könnte sicherstellen, dass Verwaltungsentscheide sorgfältiger vorbereitet und die Verbände rechtzeitig in Entscheidungen der Behörden einbezogen werden.
Das Verbandsklagerecht erlaubt qualifizierten Vereinen oder Verbänden bei Tierschutz-Missständen zu klagen. Sie sollen das Recht erhalten, sich auch vor Gericht für die Allgemeinheit und für einen besseren Schutz der Tiere einzusetzen. Die klagebefugten Organisationen erfüllen durch ihre Strukturen und Ziele hohe Anforderungen. Die Erfahrung auf Länderebene zeigt, dass nicht mit einer Klagewelle zu rechnen ist, sondern Tierschutzargumente bereits in der Planungsphase oder auch vor Gericht mit einbezogen werden.