Michael Thews, zuständiger Berichterstatter:
Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Kernstück darin ist eine Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, mit der die Herstellerverantwortung ausgeweitet, das Recycling gefördert und die Rechte der Kommunen gestärkt werden.
„Mit dem Gesetz zur Kreislaufwirtschaft kommen wir unserem Ziel ‘Raus aus der Wegwerfgesellschaft‘ ein gutes Stück näher. Wir nehmen die Hersteller von Produkten stärker in die Pflicht. Zum einen führen wir eine Obhutspflicht ein, um die Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen deutlich zu begrenzen. Zum anderen müssen sich Hersteller von Einwegprodukten, die typischerweise Straßen und Parks vermüllen – wie Kaffeebecher und Zigarettenkippen – an den Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Bisher zahlen die Bürgerinnen und Bürger diese Kosten über ihre Gebühren.
Künftig müssen die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden Erzeugnisse aus recycelten Materialien bevorzugen. So stärken wir das Recycling. Darüber hinaus fordern SPD und CDU/CSU die Bundesregierung auf in einem Entschließungsantrag zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Rezyklaten verbessert werden können. Der Einsatz von Rezyklaten bei der Herstellung von neuen Produkten spart Primärrohstoffe und Energie und ist Voraussetzung für eine echte Kreislaufwirtschaft.
Zwischen kommunalen Unternehmen und gewerblichen Sammlern sorgen wir für gleiche Bedingungen. Künftig haben auch öffentlich-rechtliche Entsorger einen Anspruch darauf, dass die für gewerbliche Sammlungen geltenden Bestimmungen des Anzeigeverfahrens eingehalten werden.“