Kirsten Lühmann, Obfrau der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss „Pkw-Maut“:
Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU haben den Oppositionsparteien heute ihre Bewertung der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zur Pkw-Maut vorgelegt. Der Bericht kritisiert zahlreiche Vorgänge im von Andreas Scheuer geführten Verkehrsministerium.
„Die gemeinsame Bewertung von SPD und CDU/CSU entlastet den Verkehrsminister nicht. Er kann nicht weiter an seiner Erzählung festhalten, es habe im Bundesverkehrsministerium keine Fehler gegeben. So bemängelt der Bericht, dass vor Vertragsunterzeichnung nicht näher untersucht worden ist, welche finanziellen Folgen eine Kündigung nach dem Scheitern der Pkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben wird. Das Risiko eines vollständigen Scheiterns hätte zudem stärker berücksichtigt werden müssen. Dies zeigt, dass sich der Verkehrsminister durch seine Entscheidungen auf einen fahrlässigen Blindflug begeben hat und dann unsanft beim EuGH landen musste. Er trägt die Verantwortung für nun drohende Entschädigungsansprüche der Betreiber.
Die gemeinsame Bewertung von SPD und CDU/CSU zeigt an konkreten Beispielen, dass verantwortungsvolles ministerielles Handeln bei einem derartigen Großprojekt anders aussieht. Der Minister vermied es schriftliche Vorlagen zu zeichnen, seine Entscheidungen waren aus den Akten nur teilweise nachzuvollziehen. Dem Haushaltsreferat fehlte die Zeit die Verträge zu prüfen und der zuständige Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz verlor zum entscheidenden Zeitpunkt den Überblick über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die im Haushalt 2018 vorgesehenen 2,08 Milliarden Euro hätten niemals ausgereicht, um das Projekt zu finanzieren. Die Bewertung stellt klar, dass das Verkehrsministerium schon vor Vertragsabschluss im Jahr 2018 Kosten für wahrscheinlich hielt, die nicht durch den Haushalt abgedeckt waren. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass dies haushaltsrechtlich nicht in Ordnung gewesen ist.
Zu vielen Punkten war eine gemeinsame Bewertung mit der CDU/CSU nicht möglich. So kann der Ausschuss weder bestätigen, noch ausschließen, dass die Betreiber das Angebot gemacht haben, den Vertrag erst nach dem EuGH-Urteil zu unterzeichnen. Damit bleibt am Ende auch die Frage offen, ob Andreas Scheuer das Parlament belogen hat oder nicht.“