Die abwartende Haltung der deutschen Bundesregierung bei den EU-Pensionen kostet den Steuerzahler Milliarden. Finanzminister Schäuble muss sich in Brüssel dafür einsetzen, dass endlich ein nachhaltiges Konzept für die Beamtengehälter und -pensionen erarbeitet wird, fordern Klaus Hagemann und Ewald Schurer.

 

Die Altersversorgung von Beamten der Europäischen Union entspricht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich nicht den eigenen Maßstäben der EU-Kommission und den Vorschlägen des an die Mitgliedstaaten gerichteten Grünbuchs. Das durchschnittliches Pensionseintrittsalter von EU-Beamten beträgt aktuell 60,04 Jahre. Die durchschnittliche monatliche Versorgungsbezüge im Ruhestand belaufen sich auf 5.628,40 Euro brutto.

 

Im vergangenen Jahr betrugen die Pensionskosten für die 16.425 EU-Ruheständler rund 1,1 Milliarden Euro. Bei gleichbleibender Personalstärke werden die Haushaltsbelastungen durch die Pensionskosten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums auf europäischer Ebene um über 50 Prozent steigen. Im Jahr 2020 werden diese dann mindestens 1,7 Milliarden Euro betragen.

 

Die Bundesregierung sieht jedoch "keine rechtlichen Möglichkeiten selbst Änderungsvorschläge auf den Weg zu bringen". Auf die kritischen Nachfragen der SPD-Haushälter, ob die Bundesregierung die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes oder die anstehenden Überprüfung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaft nutzen wolle, sich insbesondere im Hinblick auf Pensionen, Gehaltsanpassungen und Zulagen für eine Änderungen und eine rasche Neuregelung einzusetzen, gibt sich die Bundesregierung ohnmächtig: Die EU-Kommission habe das alleinige Initiativrecht für Änderungen des EU-Beamtenstatuts.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, nicht sehenden Auges in ein zukünftiges finanzpolitisches Dilemma zu laufen. Die abwartende Haltung der deutschen Bundesregierung kostet den europäischen Steuerzahler Milliarden. Es ist Aufgabe des Bundesfinanzministers sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass endlich ein nachhaltiges Konzept für die Beamtengehälter und -pensionen erarbeitet wird. Der Hinweis auf das alleinige Initiativrecht der Kommission kann hier nicht gelten. Die deutsche Bundesregierung hat als größter Nettozahler in der EU gerade in diesen Fragen großes Gewicht und sollte deshalb zügig Gespräche mit der EU-Kommission aufnehmen.