Wir haben die Bundesregierung im April aufgefordert, eine Deutsche Netzgesellschaft (DNG) in öffentlicher Hand zu gründen und zügig die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass diese eigene Stromleitungen im Bundesgebiet sowie bei den Offshore-Projekten errichten kann. In diesem Zusammenhang hat sie außerdem gefordert, die Ausgestaltung der finanziellen Anlagemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger bei Netzausbauprojekten zu prüfen. Denn nur eine Beteiligung an einer Deutschen Netzgesellschaft, die der Aufsicht nach Aktienrecht unterliegt und bei der der Staat das Risiko trägt, kann den Bürgern eine Dividende ohne Risiko bieten.

Über eine DNG, bei der der Bund die Finanzierung und damit eben auch die Risiken übernimmt, soll sicher gestellt werden, dass eine unzureichende Finanzdecke der Übertragungsnetzbetreiber nicht zu einer Anschlussverzögerung und damit zu extra Kosten für den Stromverbraucher führt. Insbesondere ist das Ziel, die Offshore-Anbindungen und die HGÜ-Leitungen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) zu errichten und hierfür auch die Anschlussverpflichtung zu übernehmen. Durch diese Maßnahme werden die Übertragungsnetzbetreiber, bei denen die Finanzierung ein Problem ist, gezwungen, das jeweilige Projekt an die DNG abzutreten. Im nächsten Schritt wäre eine Holding zu gründen, an der die DNG mehrheitlich beteiligt ist. Die Holding übernimmt die Finanzierung der von der DNA errichteten Leitungen gemeinsam mit interessierten Netzbetreibern und privaten Akteuren.
Die Verzinsung der Bürgerdividenden erfolgt nach den Grundlagen der Netzentgeltregulierung und anteilig zum Verhältnis der Einlagen.
So stellen wir uns eine qualitative bürgerorientierte Netzfinanzierung vor. Minister Altmaier hingegen sollte schleunigst von seinen gefährlichen Finanzierungsvorschlägen Abstand nehmen.