Steffen-Claudio Lemme, zuständiger Berichterstatter:

In seiner gestrigen Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 30 Millionen Euro für eine Nachrüstung von Diesel-PKW und leichten Nutzfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern in den Haushalt 2015 eingestellt. Damit wurde das Förderprogramm, das sich in der Vergangenheit großer Nachfrage erfreute, erneut aufgelegt.

„Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Umrüstung ihrer älteren Diesel-Fahrzeuge nicht allein gelassen werden, hat sich die SPD für eine nochmalige Unterstützung durch den Bund stark gemacht. Mit den neuen Geldern schaffen wir eine Entlastung für diejenigen, die ohne die kostspielige Nachrüstung ihrer Autos keine grüne Plakette erhalten. Gerade in Ballungsgebieten und größeren Städten gibt es weiterhin erhebliche Probleme damit, die europarechtlich verbindlichen Grenzwerte für Feinstaub einzuhalten.

Durch die Einführung der „Umweltzone Ruhrgebiet“, die seit dem 1. Juli 2014 nur noch mit grüner Plakette befahren werden kann, wurde das Thema wieder auf die politische Agenda gerufen. Mit den neuen Bundeszuschüssen erhalten zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner sowie Unternehmen die noch nicht umgerüstet haben nun die Chance, weiterhin mobil zu bleiben. Gleichzeitig erhöht die Maßnahme den Schutz vor krebserregendem Dieselruß und leistet durch das Ziel einer geringeren Luftverschmutzung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Der nachträgliche Einbau der Partikelfilter wurde von 2006 bis 2009 über eine Kfz-Steuerbefreiung sowie für die Jahre 2009/2010 und 2012/2013 mit Zuschüssen unterstützt. Im Haushalt stellte der Bund insgesamt 152 Millionen Euro für das Förderprogramm bereit – über 855.000 Fahrzeuge profitierten.

Es ist sehr sinnvoll, nochmals eine Hilfestellung bei der Umrüstung zu leisten. Eine grüne Plakette können durch die Nachrüstung insbesondere Fahrzeuge der Abgasstufe 3 erhalten – also solche, die zum 31.12. mindestens neun Jahre alt sind. Rund 1,6 Millionen Diesel-Pkw und 400.000 leichte Nutzfahrzeuge kommen nach Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Stichtag 1. Januar 2014 noch für eine Nachrüstung in Betracht.“