Nach dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles gilt für alle freiwilligen Praktika, die länger als sechs Wochen dauern, der Mindestlohn von 8,50 Euro. Schul- und Pflichtpraktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung sind davon ausgenommen. Aus der Wirtschaft regt sich Widerstand gegen diese Regelung, da dies dazu führen würde, dass Unternehmen – insbesondere nach Studienabschluss und als Einstieg in das Berufsleben – keine Praktika mehr anböten. Diese Argumentation verleiht Arbeit keinen angemessenen Wert und steht im Widerspruch zur tatsächlich bestehenden Praxis ‚Generation Praktikum‘, sagt Martin Rabanus.