25 Jahre nach der Streichung des ehemaligen Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches (StGB), der einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte, werden nun endlich auch die Menschen rehabilitiert, die wegen dieser Strafnorm verfolgt, in Untersuchungshaft genommen oder anderweitig durch staatliches Handeln leiden mussten, auch dann wenn es zu keiner Verurteilung kam, erklärt Karl-Heinz Brunner.