Im Zuge der Friedlichen Revolution 1989/1990 sicherten Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR, getragen von der Bürgerbewegung und neuen demokratischen Kräften, die Stasi-Akten vor der weiteren Vernichtung. Dazu besetzten sie die Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit. Erstmalig in der Welt wurden im Folgenden den Bürgerinnen und Bürgern die Informationen, die die Geheimpolizei über sie gesammelt hatte, unmittelbar zugänglich gemacht.
Die Kernaufgaben der Behörde des BStU sind im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) formuliert. Dazu gehören
- die Sicherung, Erfassung und Erschließung der Stasi-Unterlagen,#
- die Gewährung von Akteneinsicht,
- die Verwendung der Unterlagen z. B. zum Zweck der Rehabilitation, aber auch der Über-prüfung auf eine frühere Stasi-Tätigkeit und
- die Forschungs- und Bildungsarbeit.
Die Arbeit der Stasi-Unterlagenbehörde hat in entscheidender Weise zur persönlichen und öffentlichen Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und weit darüber hinaus zur gesellschaftlichen Befriedung beigetragen. Das Archiv für die Stasiunterlagen ist für die vielen Opfer des SED-Unrechts ein starkes und wichtiges Symbol der Überwindung der SED-Diktatur. Die Arbeit des BStU ist für die demokratische und rechtsstaatliche Aufarbeitung der SED Diktatur von hoher Bedeutung. International ist die Behörde zum Vorbild für einen geordneten und zukunftsweisenden Umgang mit diktatorischer Vergangenheit geworden. Ihre Existenz und ihre Arbeit gelten insbesondere in den Ländern des ehemaligen Ostblocks als ermutigendes Beispiel.
Die Aufarbeitung des Erbes der SED-Diktatur bleibt auch 24 Jahre nach der Wiedervereinigung eine fortdauernde, gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Expertenkommission soll für den Deutschen Bundestag Handlungsempfehlungen erarbeiten, die als Entscheidungsgrundlage zur Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur dienen. Im Vordergrund steht dabei, in welcher Form die Aufgaben der Stasi-Unterlagenbehörde langfristig und Kooperation mit anderen Institutionen fortgeführt werden kann.
Der Kommission werden 14 Mitglieder angehören. Die Fraktion der CDU/CSU benennt sieben Mitglieder, die Fraktion der SPD fünf Mitglieder, die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benennen je ein Mitglied. Es werden keine Abgeordneten des Deutschen Bundestages benannt. Die Bundesregierung hat Gastrecht.