Mit einem am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossenen Gesetzentwurf sollen Einbrecher in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung von nun an mit einer Mindeststrafe von zwölf Monaten rechnen müssen (Drs. 18/12359).
Außerdem wird den Ermittlern ermöglicht, auch in diesen Fällen eine Verkehrsdatenabfrage durchzuführen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Allein die Gesetze zu verschärfen, wird aber nicht ausreichen. Dringend muss die Aufklärungsquote erhöht und die Täterinnen und Täter müssen möglichst schnell zur Rechenschaft gezogen werden, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben. Dazu bedarf es deutlich mehr Polizisten.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagt: „Ich will, dass Menschen sich in ihrer eigenen Wohnung sicher fühlen können. Einbrecher müssen ab jetzt mit einer Mindeststrafe von zwölf Monaten rechnen. Verfahren können nicht mehr so einfach eingestellt werden. Und die Ermittlungsmethoden werden verbessert. Das ist eine klare Botschaft des Staates: Einbrecher werden mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft.
Jetzt kommt es darauf an, durch noch intensiveren Polizeieinsatz möglichst viele Einbrecher hinter Gitter zu bringen.“
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ergänzt: "Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem durchgesetzt, dass es einen Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen gibt. Das ist ein Erfolg von Bauministerin Barbara Hendricks. Wenn die Eigentümer von Wohnungen oder Häuser in besseren Einbruchschutz investieren, erhalten sie dafür einen Zuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Weil Einbrecher vom Einbruchsversuch ablassen, wenn sie nicht schnell in die Wohnung gelangen, sind etwa bruchsichere Fenster oder stabile Schlösser der beste Schutz vor Einbrüchen. Uns geht es jetzt darum, dass davon auch Mieterinnen und Mieter profitieren und sich auch kleinere Investitionen in den Einbruchschutz lohnen. Deshalb haben wir die Mindestinvestitionssumme auf 500 Euro abgesenkt und erhöhen den Zuschuss von zehn auf 20 Prozent der Investitionssumme.“