Der Mindestlohn gilt in Ost und West für alle Branchen

Zehn Jahre sei in Deutschland über die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns diskutiert und über das Für und Wider gestritten worden – „jetzt kommt er und das ist ein Grund zur Freude“ sagte Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles (SPD) zu Beginn der Debatte. Es sei für viele Millionen Menschen in diesem Land von herausragender Bedeutung, endlich einen anständigen Lohn zu erhalten. „Wir setzen einen Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik“, machte Nahles deutlich. Der Mindestlohn gilt in Ost- und Westdeutschland gleichermaßen für alle Branchen. „Für viele Menschen ist dies die höchste Lohnerhöhung ihres Lebens“, sagte Nahles. Der Mindestlohn schaffe sozialen Frieden und ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit.

Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, MdB:

 

Nahles bezeichnete einige Beiträge in der öffentlichen Debatte während der letzten Wochen schlicht als „Kokolores“. Sie stellte klar, dass es keine Ausnahmen für Branchen gebe. Nur für junge Leute unter 18 Jahren gelte die Lohnuntergrenze nicht. Dadurch solle verhindert werden, dass sie sich gegen eine Ausbildung und für einen Job entscheiden, nur weil sie dort mehr verdienen. In Bezug darauf, dass Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben, machte Nahles deutlich, dass bereits 2016 geprüft werde, wie sich dies auf deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt auswirke. Denn es gebe kaum Arbeitgeber, die bereit seien, Langzeitarbeitslose zu beschäftigten. Deshalb kündigte Nahles ein neues Programm an, das darauf angelegt werde Arbeitgeber dafür zu gewinnen, Langzeitarbeitslose einzustellen. 

Schluss mit Generation Praktikum

Nahles erläuterte, dass künftig junge Menschen mit einem Berufs- oder Studienabschluss den Mindestlohn erhalten müssten, wenn sie ein Praktikum ableisten. Ausgenommen vom Mindestlohn seien lediglich Praktika von bis zu drei Monaten im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung. „Das Gesetz schafft zum ersten Mal einen Qualitätsrahmen für Praktika“, betonte Nahles. Es gelten nun feste Regeln, die in einem Vertrag festgehalten werden. Damit gehöre die „Generation Praktikum“ der Vergangenheit an.

Der Mindestlohn braucht Kontrolle

Es nütze nichts, sagte die Ministerin, wenn der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn nur auf dem Papier stünde. Er müsse auch umgesetzt werden, deshalb stelle der Zoll 1.600 neue Mitarbeiter ein, um die Umsetzung besser kontrollieren zu können.

Gesetz stärkt die Tarifstrukturen

Die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast, erinnerte daran, dass die Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns die Voraussetzung war, um überhaupt in die Koalition mit der Union zu gehen. Sie stellt heraus, wie sich das Gesetz schon jetzt positiv bundesweit auf die Tarifvertragsstrukturen auswirkt. Die Fleischbranche und das Friseurgewerbe hätten nun einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag abgeschlossen und die Hotellerie und Gastronomie, das Taxigewerbe sowie die Landwirtschaft verhandelten darüber. Der Sozialdemokratie sei es wichtig, mit dem Gesetz die Gewerkschaften auch in den Betrieben zu stärken. Insgesamt sei der Mindestlohn ein Gewinn für die soziale Marktwirtschaft,  unterstrich Mast. Als Erfolg der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes führte sie das Vorziehen der ersten Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 an.

Rede der Sprecherin der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales, Katja Mast, MdB:

Mindestlohn stärkt fairen Wettbewerb

SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann wies darauf hin, dass vor allem viele Frauen vom
gesetzlichen Mindestlohn profitieren würden. Denn gerade Frauen arbeiten für Niedriglöhne. Außerdem würden viele Unternehmen vom Mindestlohn profitieren. Dies seien die „redlichen Unternehmen, die den Unterbietungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten nicht mitmachen“, untermauerte Reimann. Sie ist sich sicher, dass der Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte für unser Land wird.

Rede der Stellv. Fraktionsvorsitzenden, Dr. Carola Reimann, MdB:

Ziel ist Stärkung der Tarifautonomie

Bernd Rützel, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales für die SPD-Fraktion, machte deutlich, dass der Mindestlohn nicht das Ziel sei, sondern „ein gut ausgebautes Wegstück und kein Flickenteppich. Das Ziel ist die Stärkung der Tarifautonomie.“ Sie diene der gesamten Volkswirtschaft und viele Länder würden Deutschland darum beneiden.

Rede von Bernd Rützel, MdB:

Dank an die Gewerkschaften

Im Plenarsaal verfolgten der amtierende DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und sein Vorgänger Michael Sommer sowie der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger, der IG BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis und der Vorsitzende der IG BAU Robert Feider die Debatte. Ihnen und vor allem Michael Sommer dankten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ihren jahrelangen Einsatz für den Mindestlohn.


Die wichtigsten Regelungen des Tarifpakets im Überblick

Im Jahr 2012 arbeiteten 19,2 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde. Bereits ab 1. Januar 2015 werden rund 3,7 Millionen Menschen vom Mindestlohn profitieren. Damit bekommen sie endlich eine angemessene Anerkennung für die von ihnen geleistete Arbeit. Außerdem sorgt der Mindestlohn als unterste Lohngrenze für einen fairen Wettbewerb der Unternehmen. Und zu guter Letzt stärkt der Mindestlohn die Kaufkraft in unserem Land. Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ab 1. Januar 2015 für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen in Ost- und Westdeutschland.

Die Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles führte in den letzten Monaten einen intensiven Branchendialog, um Lösungen zu finden, wie der Mindestlohn flächendeckend in allen Branchen eingeführt werden kann. Um dies erfolgreich umzusetzen, gilt für die Dauer von zwei Jahren  zur Einführung eine Übergangsfrist.

Wie sieht die Übergangsregelung aus?

Bis zum 31. Dezember 2017 gilt eine Übergansfrist, in der vom Mindestlohn abgewichen werden darf. Allerdings ist dies nur auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Rahmen von Branchenmindestlöhnen oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei Leiharbeit gestattet – hier gilt bereits eine Lohnuntergrenze. Ab 1. Januar 2017 gilt in diesen Branchen ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Für die Zeitungszusteller und -zustellerinnen wird es auf Grund der besonderen Struktur der Branche eine gesetzliche Übergangsregelung geben. Danach gilt für die Zeitungszusteller und -zustellerinnen, dass ihre Entlohnung den Mindestlohn im Jahr 2015 um maximal 25 Prozent unterschreiten darf und im Jahr 2016 nur noch um 15 Prozent. Spätestens ab 2017 gilt auch hier der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Auch für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft verhandeln die Sozialpartner über einen Branchenmindestlohn. Um dieser Branche die Einführung des Mindestlohns zu erleichtern, wird die bereits vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Diese Regelung wird allerdings auf vier Jahre befristet.

Wer fällt nicht unter die Mindestlohn-Regelung?

Die gesetzliche Regelung sieht Abweichungen vom Mindestlohn nur für klar eingegrenzte Fallgruppen vor:

  • Jugendliche unter 18 Jahren und ohne Berufsabschluss. Damit soll verhindert werden, dass Jugendliche anstatt einer Ausbildung einen Job zum Mindestlohn ergreifen.
     
  • Auszubildende

 

  • ehrenamtlich Tätige
     
  • Praktikantinnen und Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium ableisten oder ein Praktikum zur Orientierung vor der Berufswahl von maximal drei Monaten absolvieren. Denn dort wo Lerninhalte im Vordergrund stehen, muss es andere Regeln geben. Gleiches gilt für freiwillige Praktika während der Ausbildung oder des Studiums von bis zu drei Monaten. Ein solches Praktikum darf aber nicht mehrfach bei der gleichen Stelle stattfinden.

    Gehen diese Praktika über drei Monate hinaus, dann gilt der Mindestlohn auch für Orientierungs- und freiwillige Praktika. Für Praktika nach einer Berufsausbildung oder einem Studium gilt ohnehin der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

    Außerdem hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass zukünftig für Praktika ein schriftlicher Praktikumsvertrag abgeschlossen werden muss. Darin sollen die Ausbildungsziele, die Dauer des Praktikums, die Arbeitszeit und die Bezahlung festgelegt werden.
     

  • Langzeitarbeitsarbeitslose, die länger als 12 Monate ohne Beschäftigung und in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen, haben in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Die Bundesregierung wird zum 1. Juni 2016 prüfen, ob diese Ausnahme die Chancen auf einen Arbeitsplatz verbessert hat oder nicht und ob sich schlimmstenfalls so genannte Drehtüreffekte zeigen. Beschäftigte in einem Betrieb, für den ein Tarifvertrag gilt, haben Anspruch auf den Tariflohn.

Wer legt den Mindestlohn fest?

Eine Mindestlohnkommission prüft die Höhe des Mindestlohns und schlägt gegebenenfalls eine Anpassung vor. Der Mindestlohnkommission gehören sechs stimmberechtigte Mitglieder an: je drei auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite. Sie schlagen jeweils einen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin als beratenes Mitglied ohne Stimmrecht vor. Arbeitnehmer- und Arbeitgeber benennen im Wechsel einen oder eine Vorsitzende. Die Bundesregierung setzt die von der Kommission vorgeschlagenen Anpassungen per Rechtsverordnung um.

Wann wird es die erste Anpassung des Mindestlohns geben?

Die Mindestlohnkommission überprüft den Mindestlohn erstmalig im Jahr 2016. Dabei wird zum Beispiel die Tarifentwicklung einbezogen. Zum 1. Januar 2017 erfolgt die erste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Für alle Branchen, für die eine Übergangsregelung getroffen wurde, tritt die Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2018 in Kraft. Danach wird er alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Wie wird sichergestellt, dass der Mindestlohn eingehalten wird?

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer muss anhand der Lohnabrechnung erkennen können, dass er oder sie den Mindestlohn erhalten hat. Nur wenn der Mindestlohn wirklich gezahlt wird, schützt er die Menschen vor Dumpinglöhnen. Deshalb wird auch kontrolliert, ob der Mindestlohn eingehalten wird. Bei Kontrolle, Haftung und Sanktionen greifen die Regelungen, die sich schon im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bewährt haben. Verantwortlich ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Damit die Kontrolle auch effektiv ist, werden zusätzlich 1.600 Zollbeamte eingestellt. Zusätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über eine Mindestlohn-Hotline schnell und einfach Informationen zum Mindestlohn einholen oder melden, wo der Mindestlohn unterlaufen wird. Arbeitgebern, die den Mindestlohn nicht zahlen, drohen im Einzelfall Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. Denn dies ist kein Kavaliersdelikt.

Wie wird die Tarifautonomie gestärkt?

Die Sozialpartnerschaft, nach der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Tarife aushandeln, hat über viele Jahrzehnte die Grundlagen für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland gelegt. Diese Errungenschaft ist in den letzten Jahren mehr und mehr geschwächt worden. In manchen Branchen greift sie gar nicht mehr. Auch diese Entwicklung hat zur Ausbreitung von Niedriglöhnen geführt.

Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern: Nach dem geltenden Tarifvertragsgesetz können Tarifverträge unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit gelten sie auch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der gleichen Branche, die nicht Mitglied der Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes sind, die den Tarifvertrag ausgehandelt haben. Dies ist bislang möglich, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und der Tarifvertrag mindestens für die Hälfte der Beschäftigten der jeweiligen Branche gilt.

Wegen der abnehmenden Tarifbindung wird die Allgemeinverbindlichkeitserklärung
durch die 50-Prozent-Grenze gebremst. Deshalb ist im Tarifpaket geregelt, das 50-Prozent-Quorum zu streichen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages wird künftig in den Branchen erfolgen, wenn die Sozialpartner auf Branchenebene und auf Ebene der Spitzenverbände dies für erforderlich halten und es im öffentlichen Interesse geboten ist. Das gilt auch, wenn die Funktionsfähigkeit von gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien wie Sozialkassen gefährdet ist, oder wenn es darum geht, die Wirksamkeit eines Tarifvertrages gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen zu sichern.
Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erhalten viele Beschäftigte Zugang zu Tarifverträgen, die neben der Bezahlung z. B. auch Urlaub, Fortbildung und die betriebliche Altersvorsorge regeln.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz öffnen: Mit Hilfe des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes können branchenbezogene Mindestlöhne für alle Beschäftigten der jeweiligen Branche verbindlich gemacht werden, egal ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder im Ausland hat. Die Branchenmindestlöhne sorgen für einen fairen Wettbewerb, indem Dumpinglöhne verhindert werden. Zuletzt hat sich die Fleischbranche für diesen Weg entschieden und auch die Vergütung für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer geregelt. In den Branchenmindestlöhnen können über die Lohnuntergrenze hinaus weitere Gehälter, z. B. für Facharbeiter und Facharbeiterinnen, vereinbart werden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen geöffnet. So können sie mit tariflichen Vereinbarungen den Übergang in den Mindestlohn und auch weitere Regelungen selbst gestalten.