Im Juni dieses Jahres hatte die Bundesregierung bereits einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie ins Parlament eingebracht. Nun ist der Gesetzentwurf am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen worden (Drs. 18/5010, 18/5272, 18/5458).

Es handelt sich bei diesem Gesetz um ein Maßnahmenpaket, das die deutschen Transparenzrichtlinien am Finanzmarkt an die europäischen Standards anpasst. Es betrifft vor allem Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden und soll verhindern, dass kleine und mittel-große Emittenten keine Chance am Kapitalmarkt haben. Zu diesem Zweck werden beispielsweise die Berichtspflichten vereinfacht.

Außerdem soll die Harmonisierung des deutschen mit dem europäischen Recht das so genannte „Anschleichen an Unternehmen“ erschweren. Gemeint ist damit das unbemerkte An-eignen wesentlicher Unternehmensanteile.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion werden zudem die gesetzlichen Änderungsvor-schläge zum so genannten Delisting, dem Börsenrückzug einer Aktiengesellschaft, im Sinne der Kleinanleger deutlich verbessert: Bisher können sich große börsennotierte Unternehmen aus dem regulierten Markt der Börse zurückziehen, ohne ihre Anteilseigner zu entschädigen. Damit ist Schluss. Denn durch die vorliegenden gesetzlichen Änderungsanträge der SPD-Bundestagsfraktion zum Börsenrückzug sollen die Aktiengesellschaften verpflichtet werden, ihre Kleinaktionäre bei einem Börsenrückzug angemessen zu entschädigen.