Auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Unrechtsregimes führen Betroffene Rehabilitierungsverfahren. Die Gesetze zur Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sehen derzeit noch Fristen für Anträge auf Rehabilitierung und teilweise auch für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen vor. So können Anträge auf strafrechtliche oder berufliche Rehabilitierung nur noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 bzw. Anträge auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nur noch bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Donnerstag hat das Parlament in 2./3. Lesung ein Gesetz beschlossen, das die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze und weitere wesentliche Verbesserungen für die Opfer des SED-Unrechtsregimes mit sich bringt (Drs. 19/10817, 19/12086). Die Koalition nimmt die Anliegen des Bundesrates auf und setzt sie um: So wird die Koalition unter anderem die Rehabilitierung von Kindern ermöglichen, die aufgrund der politischen Verfolgung ihrer Eltern oder von Elternteilen in einem Heim für Kinder und Jugendliche untergebracht wurden.
Darüber hinaus werden die Opferrenten von 300 auf 330 Euro und die Ausgleichszahlungen 214 auf 240 Euro monatlich erhöht. Die Höhe dieser Zahlungen wird alle fünf Jahre überprüft. Außerdem senkt die Koalition die Voraussetzungen für den Zugang zu Opferrente bzw. Ausgleichsleistungen und setzt die Frist der Haftdauer auf 90 Tage herab.
Verbesserte Ausgleichsleistungen
Auch für die Opfer von staatlichen Zersetzungsmaßnahmen, einer repressiven Verfolgungspraxis, die aus umfangreichen, heimlichen Steuerungs- und Manipulationstechniken bestand, sowie für die sogenannten verfolgten Schülerinnen und Schüler werden verbesserte Ausgleichsleistungen geschaffen. Außerdem wird die Forschung zu politisch motivierten Adoptionen in der DDR gefördert.
Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss, und Katrin Budde, zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Kultur und Medien, betonen: „Mit all diesen Verbesserungen wollen wir die Betroffenen und die in der DDR Verfolgten würdigen, ihnen Anerkennung zeigen, soweit wie möglich Wiedergutmachung zukommen lassen und das ihnen gegenüber begangene Unrecht abmildern. Nur aufgrund ihres politischen Engagements für Demokratie und Freiheit sind sie ins Fadenkreuz der SED-Diktatur geraten sind. Die meisten leiden bis heute darunter.“