Die Asylverfahren sind das Nadelöhr der Flüchtlingsankunft. Erst wenn sie entschieden sind, kann ein Flüchtling wirklich integriert werden – oder bei einer Ablehnung ausreisen oder abgeschoben werden. Leider müssen immer noch hunderttausende Asylbewerber Monate warten, bis sie den Antrag überhaupt stellen können.
Erneute Aufstockung des BAMF-Personals: Schon mit den Haushalten 2013 bis 2015 hatten wir das Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit zusätzlichen 1650 Mitarbeitern um mehr als 50 % erhöht. Für 2016 stellt das BAMF nochmal weitere 4000 Personen ein, insgesamt 7000 Stellen sind dann auch angemessen. Deshalb erwarten wir, dass sich die Bearbeitungszeit der Asylanträge in 2016 substantiell verringert.
Einheitlicher Ausweis für Asylsuchende: Alle Asylsuchenden erhalten zur Registrierung künftig einen Ausweis. Dieser ist Voraussetzung, um einen Asylantrag und Anspruch auf Leistungen stellen zu können. Die für Verfahren erforderlichen Daten werden bei der Registrierung in einer Datenbank erfasst und stehen danach allen beteiligten Behörden zur Verfügung. (>> Mehr zum "Ankunftsnachweis")
"Sichere Herkunftsländer": Neben denjenigen, die zu Recht in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, gibt es aber viele Asylbewerber, deren Antrag mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. Um deren Asylanträge schneller zu bearbeiten, haben wir nach Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien jetzt auch Albanien, Kosovo und Montenegro als so genannte sichere Herkunftsstaaten eingestuft (>> beschlossen im "Asylpaket II"). Gleiches soll in einem gesonderten Gesetzesverfahren für Tunesien, Marokko und Algerien auf den Weg gebracht werden.
Außerdem werden Asylsuchende mit geringen Chancen auf Anerkennung in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht, in denen die Asylverfahren in rund drei Wochen abgeschlossen sein sollen. Das bedeutet: Menschen mit geringer Aussicht auf Anerkennung ihres Asylantrags werden nicht mehr in die Städte und Kommunen verteilt und bei Ablehnung direkt aus den zentralen Aufnahmeeinrichtungen zurückgeführt. Diese Maßnahmen sind ebenfalls Teil des Asylpakets II.
Stand: 25. Februar 2016
Das Bundesamt hat ein optimiertes Asylverfahren entwickelt, das die Bearbeitung von weniger komplexen Asylverfahren...
Posted by Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF on Montag, 8. Februar 2016
In der Flüchtlingspolitik gibt es viele Begriffe, die nicht jeder kennt. SPD-Fraktionsvizin Eva Högl erklärt, was es mit dem „Asylpaket I“ und dem „Asylpaket II“ auf sich hat.